Die Kindertagesstätten in Stuttgart sind geschlossen. Die Erzieherinnen können stattdessen beispielsweise an Konzepten arbeiten oder Protokolle schreiben. Foto: dpa/Sina Schuldt

Auch ohne Kinder geht den Erzieherinnen die Arbeit nicht aus. Sie feilen an Konzepten, schreiben Portfolios fort oder besprechen Projekte. Alle Träger bezahlen weiterhin ihr Gehalt.

Stuttgart - Übers Wochenende hat sich die Zahl der Corona-Infizierten in Stuttgart nahezu verdoppelt. Land und Stadt sind bemüht, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Deshalb wurde vergangenen Freitag verfügt, alle Schulen, Kitas und Pflegestellen zu schließen.

Die Eltern fanden am Montag einen entsprechenden Aushang an den Betreuungseinrichtungen vor, die Einrichtungen blieben „bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, geschlossen.“

Büroarbeit erledigen

Die insgesamt 7922 Erzieherinnen in Stuttgart müssen trotzdem arbeiten, auch wenn die Säle verwaist sind. „Die Schließung bedeutet keine Freistellung der Mitarbeitenden“, schrieb beispielsweise der evangelische Stadtverband ans Personal. Das bedeute, dass das Gehalt weitergezahlt werde, die Angestellten aber auch weiterarbeiten müssten.

„Es gibt vieles, was man auch zu Hause erledigen kann“, schildert der Abteilungsleiter für Jugend und Soziales, Jörg Schulze-Gronemeyer, und nennt beispielhaft Protokolle schreiben, Konzeptionen ins Reine schreiben. „Erst im Lauf des Dienstags wissen wir, wie viele Erzieherinnen und Erzieher wir für die Notgruppen brauchen oder wer noch Urlaub abbauen muss, aber alle werden ihr Gehalt bekommen, auch Sprachförderungskräfte mit einem festen Vertrag.“

Freie Träger erhalten weiterhin Fördergeld

Auch die Stadt Stuttgart wird Lohnfortzahlung gewähren, sagt Bürgermeisterin Isabel Fezer zu, „schließlich wollen wir unser Fachpersonal ja halten – und am Leben halten“. Wie im Detail verfahren werde, müsse in den nächsten Tagen geklärt werden. Den freien Trägern von insgesamt 424 Kinderbetreuungseinrichtungen in Stuttgart sagte sie aber am Montag zu: „Wir werden die Fachpersonalkosten nicht spitz abrechnen.“ Die Höhe der Fördergelder werde beibehalten und orientiere sich nicht am eingesetzten Personal.

In den 65 Einrichtungen der katholischen Kirche werden Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls für Arbeiten gebraucht, die normalerweise in die Vor- und Nachbereitungszeit fallen. Pressesprecherin Nicole Höfle nennt als Beispiel die Fortführung der Portfolios für die Kinder. „In diesen Tagen gibt es ein Treffen zwischen Einrichtungsleiterinnen und Verwaltungsfachkräften, bei dem besprochen wird, welche Themen anstehen“, so Höfle.

Noch fließen Elternbeiträge

Der Dachverband der 50 Stuttgarter Eltern-Kind-Gruppen sammle derzeit Ideen, wie man weiterarbeiten könne, sagt eine Fachberaterin, pädagogische Tage könne man aus Gründen des Schutzes vor dem Virus nicht veranstalten. Bei den Mitgliedern handelt es sich um kleine Vereine, die einen Teil der Gehälter über Elternbeiträge finanzieren. Die Lohnfortzahlung könne man stemmen, sagt Vorstandsmitglied Benita Stillfried von der Eltern-Kind-Einrichtung Tollhaus im Stuttgarter Westen, „wenn die Beitragszahlungen und die städtische Förderung weiterlaufen“.

Die meiste Arbeit wird nun die Erfassung der Anträge auf Notfallbetreuung machen. Die Stadt hat auf ihren Aushängen bereits auf diese Möglichkeit hingewiesen „für diejenigen Kinder, deren Eltern Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur“ sind. Dazu zählen die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal), Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und -einzelhandel, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation und öffentlicher Nahverkehr. „Voraussetzung für einen Notbetreuungsplatz ist, dass beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in den genannten Bereichen arbeiten.“ Die Notfallbetreuung erfolge über den bisherigen Betreuungszeitraum des Kindes. Auch freie Träger machen Notfallangebote.

Notfallplan für Schulkinder

Angebote für Schüler gibt es ebenfalls. „Voraussetzung ist, dass diese eine Stuttgarter Schule in der Grundschule, der fünften oder sechsten Klasse einer weiterführenden Schule oder die Klassen eins bis sechs der Sonderpädagogischen Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen besuchen“, teilt die Stadt mit. Wie groß die Nachfrage ist, werde sich im Lauf der nächsten Tage zeigen. „Wir sind dabei, uns in vielen Bereichen aufzustellen“, sagt Bürgermeisterin Isabel Fezer.