Das Gericht bestätigt die Sperrstunde um 23 Uhr. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski (Symbolbild)

Zehn Stuttgarter Wirte haben gegen die Sperrstunde um 23 Uhr als Schutzmaßnahme in der Corona-Pandemie geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Stuttgart - Die Partygänger der Stadt haben vergeblich von einem letzten Wochenende mit Feiern bis in die Morgenstunden geträumt: Das Verwaltungsgericht hat mehrere Anträge von Gastwirten abgelehnt, die gegen die Sperrstunde um 23 Uhr geklagt hatten. „Wir haben vier der zehn Anträge bereits abgelehnt“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage unserer Zeitung am Freitagnachmittag.

Wie wahrscheinlich sind Infektionen in Lokalen?

Die Stadt hatte die Sperrstunde als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung verhängt. Die Wirte hatten kein Verständnis dafür: Nicht nur schade ihnen die Entscheidung wirtschaftlich. Es sei ihrer Meinung nach auch nicht erwiesen, dass sich Menschen in Lokalen mit dem Coronavirus infiziert hätten.

Das Gericht gab den Anträgen dennoch nicht statt, da auch nicht ausgeschlossen werden könne, dass man sich in Lokalen anstecke. Auch wenn in einer Statistik der nachverfolgten Ansteckungen des Landesgesundheitsamts die Gastronomie aktuell mit 0,0 Prozent der Fälle verzeichnet ist, halten Experten eine Ansteckung in geschlossenen Räumen, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten, nicht für ausgeschlossen. Das gilt auch für Lokale. Die Statistik treffe zudem nur eine Aussage über die nachverfolgten Fälle, und das sind laut dem Stuttgarter Gesundheitsamt zurzeit nur noch 40 Prozent der bekannten Corona-Infektionen.

Stadt hat keine Bußgelder verhängt

Die Stadt hatte am Dienstag mitgeteilt, bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts keine Bußgelder gegen Wirte zu verhängen, die sich nicht an die Sperrstunde halten. Von Montag an müssen Gastronomiebetriebe bis Ende November wieder komplett schließen. Nur der Verkauf zur Mitnahme ist dann erlaubt – wie schon während der ersten Schließungen im Frühjahr.

Gegen die Entscheidung des Stuttgarter Gerichts haben laut der Stadt mehrere Wirte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt.