Wegen eines Spaziergang trotz Corona-Infektion muss eine Frau in Österreich nun 1200 Euro Strafe zahlen. (Symbolbild) Foto: dpa/Thomas Warnack

Eine Frau ist in Österreich trotz nachgewiesener Corona-Infektion spazieren gegangen und wurde nun zur Zahlung einer Strafe von 1200 Euro verdonnert.

Ried - Weil sie trotz nachgewiesener Corona-Infektion spazieren ging, muss eine Frau in Österreich eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen. Das Landgericht Ried im Innkreis verurteilte die 35-Jährige am Freitag wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Oberösterreicherin musste nach einem positiven Corona-Test in Heimquarantäne. Vor Gericht meinte sie, dass sie es nach zwei Tagen „nicht mehr ausgehalten“ und deshalb mit Mundschutz eine kleine Runde an der frischen Luft gedreht habe. Dabei wurde sie von einer Nachbarin beobachtet, die die Polizei verständigte. Der Richter erlaubte sich einen Seitenhieb auf die Nachbarin, die die 35-Jährige auch selber zum Umkehren hätte auffordern können. „Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert.“

Bereits am Mittwoch war in Klagenfurt eine 49-Jährige zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 800 Geldstrafe verurteilt worden, weil sie trotz Heimquarantäne einen Postschalter in einem Supermarkt aufgesucht hatte.