Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss prüfen, ob die Rechtsverordnung der Landesregierung verhältnismäßig ist und ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Foto: dpa/Guido Kirchner

Weil er auch während der Corona-Pandemie seine Freunde sehen will, klagt ein Mann aus Nordrhein-Westfalen gegen das von der Landesregierung erlassene Kontaktverbot.

Münster - Ein Mann aus Aachen klagt gegen das von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Krise erlassene Kontaktverbot. Der Kläger wolle sich auch weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster müsse jetzt prüfen, ob die Rechtsverordnung der Landesregierung verhältnismäßig ist und ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Der Kläger greift die Vorgabe an, dass Menschen sich in Gruppen mit mehr als zwei Personen nicht in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Das OVG will in der nächsten Woche entscheiden.