In Corona-Hotspots wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Federico Gambarini

In Landkreisen, in denen es sehr hohe Corona-Infektionszahlen gibt, wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Der Bewegungsradius soll auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Berlin - Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Der geltende Lockdown soll bis zum 31. Januar verlängert werden.

Weiter verschärft werden außerdem die Kontaktbeschränkungen: Mitglieder eines Hausstands dürfen sich nur noch mit einer nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Bislang dürfen sich bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Merkel sprach von einer „Rückkehr zu der März-Maßnahme“. Dies sei richtig, auch wenn es für die Menschen hart sei.

Die Kanzlerin begründete die Verschärfungen mit der neuen Corona-Mutation, die mehr Infektionen pro Kontakt verursache, sowie mit der hohen Belastung der Intensivstationen. Hier komme man in einigen Krankenhäusern an „Grenzsituationen“.

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche lag am Dienstag bei 134,7 und damit weit über dem angestrebten Maximalwert von 50. Die Zahl der am Vortag gemeldeten neuen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus lag am Dienstag auf hohem Niveau bei 944. Merkel wies darauf hin, dass es wegen der Feiertage eine klare Datenlage zu Corona noch nicht gebe. Bund und Länder wollen sich am 25. Januar erneut treffen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.