Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich zu den Überbrückungshilfen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Aufgrund der neuen Corona-Überbrückungshilfe III wird in Baden-Württemberg der bisher vom Land gezahlte fiktive Unternehmerlohn für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer wegfallen.

Stuttgart - Mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe III fällt in Baden-Württemberg der bisher vom Land gezahlte fiktive Unternehmerlohn für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer weg. Stattdessen gebe es künftig die sogenannte Neustarthilfe des Bundes, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Für den Zeitraum Januar bis Juni können Antragsteller daraus bis zu 7500 Euro erhalten. „Damit liegt der Bund nun sogar etwas über der monatlichen pfändungsfreien Obergrenze von 1180 Euro, die wir unserem fiktiven Unternehmerlohn zugrunde gelegt haben“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

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Bisher war in den Bundeshilfen kein Unternehmerlohn enthalten, daher hatte Baden-Württemberg das Programm mit eigenen Mitteln aufgestockt. An dieser Praxis hätte das Land nach Angaben des Ministeriums auch gern festgehalten. Da der Bund mit der Neustarthilfe nun ein eigenes, ähnliches Programm aufgelegt habe, sei das aber nicht mehr möglich. Das Thema hatte am Donnerstag im Landtag für Verwirrung gesorgt. Darauf angesprochen, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dort gesagt, dass das Land vorerst nicht beabsichtige, wieder einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen. Die FDP-Fraktion hatte der Regierung daraufhin vorgeworfen, Selbstständige und Kulturschaffende im Regen stehen zu lassen.