Bislang gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen - ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Foto: dpa/Jens Kalaene

Baden-Württemberg folgt dem Beispiel Bayerns und will die Isolationspflicht für Corona-Infizierte verkürzen. Was bisher galt und was künftig neu sein soll.

Corona-Infizierte müssen in Baden-Württemberg künftig nur noch fünf Tage in Isolation. Darauf verständigten sich am Donnerstag das Sozialministerium und die Fraktionschefs von Grünen und CDU, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen in Stuttgart.

Bislang gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen - ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Ab Anfang Mai soll im Südwesten zudem ein abschließendes Freitesten nach fünf Tagen für die meisten Menschen nicht mehr nötig sein, sofern sie zwei Tage lang keine Symptome mehr hatten. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel Bayerns, wo diese Regelung schon seit Mitte April gilt. Auch Rheinland-Pfalz und Thüringen haben schon angekündigt, diesen Weg zu gehen. Am Donnerstagabend beraten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern erneut über die Quarantäne-Regeln. Baden-Württemberg setzt dem Vernehmen nach auf eine einheitliche Regelung in allen Ländern.