Das Stadion des VfB Stuttgart wird wieder nahezu leer sein. Foto: imago images/Eibner

Großveranstaltungen werden angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt. Künftig gilt demnach eine „harte Obergrenze“.

Stuttgart - Angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg werden Großveranstaltungen untersagt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen. Die Regeln sollen an diesem Samstag in Kraft treten.

Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Testpflicht auch für Geimpfte in Restaurants

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt. Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.