Die Stuttgarter Innenstadt glich am Mittwochmorgen einer Geisterstadt. Das Leben könnte aber schon früher wieder zurückkommen, als bislang angenommen. Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

Die Landesregierung hat in der Nacht auf Mittwoch ihre Regierungsverordnung überarbeitet und den Stillstand des öffentlichen Lebens vereinheitlicht. Es gilt jetzt vorerst für alle Bereiche, auch Gastro und Handel: Ab dem 19. April könnte die Sperre enden.

Stuttgart - Bis spät in die Nacht hat die Landesregierung ihre Regierungsverordnung, die das öffentliche Leben in vielen Bereichen einschränkt, um das Coronavirus einzudämmen, überarbeitet. Ab sofort gilt zunächst eine Vereinheitlichung aller betroffenen Lebensbereiche. Bis zum 19. April sind bis auf Weiteres alle in der fortlaufend aktualisierten Verordnung aufgeführten Einrichtungen geschlossen oder eingeschränkt. Das gilt auch für die Gastronomie abseits von Speiselokalen, die laut der ursprünglichen Fassung der Weisung sogar bis zum 15. Juni hätte schließen müssen und für den Einzelhandel, für den das Sozialministerium zwischenzeitlich ebendieses Datum kommuniziert hatte.

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„Für Schulen, Kitas, Fitnessstudios, Einzelhandel und Gastronomie gilt zunächst der 19. April“, sagt Markus Jox, Pressesprecher des Sozialministeriums. Unklarheiten, die vor allem bei Gastronomen und Einzelhändlern für große Verunsicherung gesorgt hatten, führt er auch darauf zurück, dass die Verordnung im Eilverfahren formuliert wurde. Normalerweise würden solche Regierungsverordnungen über Wochen und Monate erstellt.

Die Verordnung wird fortlaufend angepasst

Was nach wie vor gelte, sei die prinzipielle Gültigkeit der Verordnung bis zum 15. Juni, auch wenn der Zeitraum ab dem 19. April aktuell unberührt ist. „Die Regierungsverordnung wird vom jeden Tag tagenden Lenkungskreis permanent angepasst und nachjustiert“, sagt Jox. Wenn sich die Lage durch die Corona-Pandemie ändere, könnten auch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens jederzeit verlängert oder verkürzt werden. Sollte die Pandemie auch nach dem 15. Juni noch eine große Gefahr in Baden-Württemberg darstellen, müsse die Regierung eine komplett neue Verordnung auf den Weg bringen.

Der Handelsverband schreibt auf seiner Homepage, dass „die Kommunikationspolitik der Landesregierung in oder aufgrund der Corona- Krise in den Abgrund gestürzt“ sei. Auch der Hotellerie- und Gaststättenverband Dehoga hatte bereits am Montag bemängelt, dass kaum noch jemand wisse, was jetzt für ihn gelte. Das Sozialministerium stellt hierzu klar, dass auch Speiselokale um 18 Uhr schließen müssen, was manche Gastronomen zuvor anders wahrgenommen hatten. Wahrscheinlich herrscht mit dem vereinheitlichten Datum des Shutdowns in Stuttgart und im Land jetzt zumindest etwas mehr Klarheit.