Am 13. September ist Schulstart in Baden-Württemberg. Noch sind aber nicht alle Fragen rund um die Corona-Regeln geklärt. (Symbolbild) Foto: dpa/Guido Kirchner

Eigentlich wollte Baden-Württemberg die Quarantäne-Regeln für die Schulen deutlich lockern. Doch der Beschluss der Gesundheitsminister verlangt nach strengeren Vorgaben.

Stuttgart  - Nach dem Beschluss der Länder über neue Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen berät Baden-Württemberg erneut über die Bestimmungen zum Schulstart am 13. September. Hintergrund ist, dass das Land vor gut einer Woche deutlich lockerere Regeln beschlossen hatte, als sie der Beschluss der Gesundheitsminister vom Montag jetzt vorsieht.

Deshalb hatte sich Baden-Württemberg bei der Abstimmung der Länder am Montag als einziges Land neben Rheinland-Pfalz enthalten. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart sagte am Dienstag, man berate nun mit dem Kultusministerium, ob man die Verordnung anpassen muss.

Die Gesundheitsminister der Länder entschieden am Montag mehrheitlich, dass symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. In Baden-Württemberg soll das zum Schulstart am 13. September nach bisheriger Lage anders laufen: Statt Quarantäne sollen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse in weiterführenden Schulen fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein.