Während Ärzte beim Impfen jetzt schon die freie Wahl haben, gilt in Impfzentren aktuell noch die staatlich vorgegebene Priorisierung. Foto: dpa/Sven Hoppe

In Impfzentren in Baden-Württemberg dürfen sich nun auch Personen gegen das Coronavirus impfen lassen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Ein Überblick.

Stuttgart - Es ist ein wichtiger Schritt hin zu besseren Zeiten: Seit Montag dürfen Hausärzte selbst entscheiden, welchen Corona-Impfstoff sie in die Spritzen ziehen und welche Patienten sie von ihren Wartelisten aufrufen. Biontech oder Astrazeneca? Für den jungen Mann oder die ältere Dame?

Das liegt nun ganz beim Arzt oder der Ärztin. „Gleichzeitig heißt das aber nicht, dass jede und jeder jetzt sofort einen Impftermin bekommt“, sagt Pascal Murmann, Sprecher des Sozialministeriums in Baden-Württemberg, am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion. „Das ist abhängig vom Impfstoff, der nach Baden-Württemberg geliefert wird. So wird es auch am 7. Juni sein, wenn die Priorisierung auch in den Zentren aufgehoben wird.“

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„Wir haben in den Impfzentren vier Millionen Impfungen durchgeführt, die letzte Million innerhalb von nur 20 Tagen“, sagt der Ministeriumssprecher. Seinen Worten zufolge sind damit über 70 Prozent der Über-60-Jährigen in Baden-Württemberg geimpft.

Bald können alle einen Impftermin vereinbaren, wenn sie möchten. Denn ab dem 7. Juni soll die bisherige Impf-Reihenfolge aufgehoben werden, wie Gesundheitsminister Jens Spahn verkündete. Die seit dem Impfstart eingeführten Vorranglisten nach Alter, Vorerkrankung und Beruf sollten dann in Praxen und regionalen Impfzentren wegfallen. Zudem dürfen dann auch Betriebs- und Privatärzte regulär mitimpfen.

Diese Personen sind jetzt an der Reihe

Während Ärzte beim Impfen jetzt schon die freie Wahl haben, gilt in Impfzentren aktuell noch die staatlich vorgegebene Priorisierung. Das heißt: Dort werden keine Termine an Menschen vergeben, die noch nicht impfberechtigt sind. In den Impfzentren werden Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko weiter vorrangig geimpft.

Seit Montag können sich nun auch Menschen impfen lassen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind – zum Beispiel Verkäuferinnen im Supermarkt, Busfahrer, Fahrlehrer und Mitarbeiter in Tafelläden. Auch Saisonarbeiter, Pflegeeltern und Journalisten sind nun an der Reihe.

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Zu den Impfberechtigten zählen zudem Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, in Apotheken und Beratungsstellen, in der Wasser- und Energieversorgung, im körpernahen Dienstleistungsgewerbe sowie Personen in besonders relevanter Position in Verwaltungen oder Justiz, bei der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr, beim Zoll und Katastrophenschutz.

„Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr“, erläuterte das Ministerium. Auch wer regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat oder an Hochschulen tätig ist, kann sich nun impfen lassen.

Wer in Baden-Württemberg bereits impfberechtigt ist:

Das Sozialministerium bietet einen vollständigen Überblick über die impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg. An der Reihe bei der Corona-Impfung sind aktuell:

– Menschen, die in Pflegeheimen, Tagespflegen, Hospizen oder Psychiatrien zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

– Menschen, die regelmäßig Impfungen gegen das Coronavirus durchführen

– Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen

– Menschen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko sind, etwa Ärzte, Rettungssanitäter und medizinisches Personal

– Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder bei der eine bestimmte Erkrankung vorliegt

– Bis zu zwei enge Kontaktpersonen einer schwangeren Frau

– Personen, die in Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung wohnen, gepflegt, beschäftigt oder betreut werden, tätig sind

– Polizei- und Einsatzkräfte, die insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dazu zählen auch Feuerwehreinsatzkräfte und Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerks, die haupt- oder ehrenamtlich als Ersthelfer im unmittelbaren, regelmäßigen Kontakt mit Patienten oder Verletzten stehen und den Rettungsdienst unterstützen.