Die Inzidenz ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Südwesten weiter gestiegen. Sie beträgt nun 357,1. Am Vortag hatte der Wert bei 324,0 gelegen, vor einer Woche betrug er 251,7.

Stuttgart - Im Südwesten ist die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen erneut nach oben gegangen. Wie das Landesgesundheitsamt (LGA) am Dienstag in Stuttgart mitteilte, betrug der Wert (Stand 16.00 Uhr) pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche nun 357,1. Am Vortag hatte er bei 324,0 gelegen, vor einer Woche betrug er nach früheren Angaben des Amts 251,7.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits zuvor gewarnt, dass die Inzidenz weiter steige. Im Land gibt es eine neue Corona-Verordnung, die von diesem Mittwoch an gilt. Demnach müssen Erwachsene beispielsweise beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen.

Fast 17 000 Omikron-Fälle

Bisher wurden 16 375 Fälle der hoch ansteckenden Omikron-Variante (B.1.1.529) aus Baden-Württemberg an das Amt übermittelt - das waren 2611 mehr als am Vortag. Bei den vom LGA täglich ausgewiesenen Omikron-Fällen handelt es sich sowohl um Verdachtsfälle als auch um Fälle, die per Vollgenom-Analyse bestätigt wurden. Zum Anteil der aktuellen Verdachtsfälle machten die Behörden keine Angaben.

Die Zahl der bestätigten Infektionen seit Beginn der Pandemie stieg laut LGA im Vortagesvergleich um 11 820 auf nun 1 078 002. Es wurden 48 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet. Die Gesamtzahl beträgt nun 13 309.

Hospitalisierungsinzidenz verharrt bei 2,7

Die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten auf baden-württembergischen Intensivstationen lag bei 402. Das waren im Vortagesvergleich 24 Menschen weniger. Die Hospitalisierungsinzidenz verharrte mit stabil 2,7 weiter deutlich unter dem für die Alarmstufe II relevanten Wert von 6,0. Sie gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden. Im Südwesten bleibt die Alarmstufe II in Kraft - auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben.