Der Einzelhandel darf vorerst weiterhin öffnen (Symbolbild). Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

In Baden-Württemberg gelten ab Samstag zwar Ausgangsbeschränkungen, sowohl der Einzelhandel als auch Schulen und Kitas sollen aber weiterhin geöffnet bleiben. Am Sonntag könnte aber schon wieder eine andere Entscheidung fallen.

Stuttgart  - Der Einzelhandel im Südwesten darf in der Vorweihnachtszeit trotz der geplanten coronabedingten Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber weiterhin öffnen. „Wir haben ja keinen Lockdown beschlossen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart. Es könne aber sein, dass sich Bund und Länder am Sonntag auf weiterreichende Regeln einigen. „Geschäfte vor Weihnachten zu schließen, ist schon eine sehr drastische Maßnahme“, sagte er. Sie machten da den Hauptumsatz.

Die Regel gilt bis auf weiteres also nicht nur für Lebensmittel, sondern etwa auch für Mode-Geschäfte. Wichtig sei, dass man zielgerichtet einkaufen und danach nach Hause gehe, sagte Kretschmann. Für die Zeit nach Weihnachten bis 10. Januar hat das Land allerdings einen harten Lockdown angekündigt.

Auch Schulen, Kitas sowie auch Universitäten und Hochschulen sollen vorerst geöffnet bleiben. Auch in diesem Punkt will Kretschmann die Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund abwarten. Vielleicht entscheide man sich dort für ein gemeinsames Vorgehen. Gerade Absprachen mit Nachbarländern wie Bayern seien wichtig.

Besondere Regeln wie Quarantänepflicht gelten schon jetzt zum Beispiel für einzelne Klassen, Schulen oder größere Regionen, wenn das Infektionsgeschehen diese erforderlich macht.