Der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg ist zwischen 20 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund möglich. Der Stuttgarter Schlossplatz ist in diesem Zeitraum fast leer. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Baden-Württemberg hat wegen hoher Corona-Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verhängt. Drei Menschen berichten, wie sich dies auf ihre Arbeit auswirkt – ein Nachtbürgermeister, ein LKW-Fahrer und eine Seelsorgerin.

Stuttgart - Geschlossene Bars, verrammelte Clubs, menschenleere Straßen: ein solches Bild kennt Robert Gaa eigentlich nicht, wenn er in den späten Abendstunden durch das Mannheimer Szeneviertel Jungbusch geht. Gaa ist Nachtbürgermeister von Mannheim – der Mann, der sich eigentlich um das Miteinander von Clubbetreibern, Kneipiers, Nachtschwärmern, Anwohnern und Stadtverwaltung kümmert.