Wie geht es in Baden-Württemberg nach den Ferien weiter? Foto: dpa/Owen Humphreys

Beschränkungen für Ungeimpfte in der Corona-Pandemie sollen in Baden-Württemberg nun doch erst nach Ende der Sommerferien möglich sein.

Stuttgart - Nach aktuellen Planungen will die grün-schwarze Landesregierung erst abwarten, dass das geänderte Infektionsschutzgesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Darum soll die geplante neue Corona-Verordnung im Südwesten voraussichtlich erst Ende kommender Woche verkündet und am 13. September in Kraft treten, hieß es am Freitag aus dem Staatsministerium in Stuttgart. Dann fängt in Baden-Württemberg auch die Schule wieder an.

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Wesentlicher Maßstab für zu ergreifende Maßnahmen soll nach dem Bundesgesetz insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen sein. Es sollen aber auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, etwa die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann selbst Schwellenwerte festsetzen.

Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“.

Kommt die 2G-Regel?

Zuletzt hatte es aus dem Landesgesundheitsministerium geheißen, bei 200 bis 250 belegten Intensivbetten wolle das Land erste Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Experten im Landesgesundheitsamt gehen aber davon aus, dass Mitte kommender Woche die 200 schon überschritten ist. Nach deren Prognosen ist absehbar, dass die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 zu Schulbeginn am 13. September den Grenzwert 300 erreichen wird - wenn viele Urlauber aus dem Ausland wieder da sind.

Dann könnte das Land die 2G-Regel einführen. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Im Moment gilt die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen.