Tennis bleibt im Corona-November erlaubt. Foto: dpa/Sven Hoppe

Seit diesem Montag gelten die neuen Corona-Beschränkungen, die den Amateur- und Freizeitsport hart treffen und Fragen aufgeworfen haben: Was ist eigentlich noch erlaubt und was nicht?

Stuttgart - Brüder oder Schwestern sind in diesen Zeiten die besten Freunde. Mit ihnen darf man nämlich weiter uneingeschränkt Fußball oder Tennis spielen oder eine andere Sportart betreiben. Erst wenn ein zweiter Hausstand ins Spiel kommt, wird es gemäß der an diesem Montag in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg kompliziert - und an mancher Stelle auch recht unübersichtlich.

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Auf den Freizeit- und Amateursport kommt ein eisiger Herbst zu. Vor allem auf die Mannschaftssportler. Wer Mannschaftssportler, aber kein Spitzen- oder Profisportler ist, wer keine dienstlichen Zwecke - wie etwa die Polizei oder die Feuerwehr - verfolgt oder seine Übungen im Rahmen des Schulsports oder Studienbetriebs durchführt, hat erst einmal Zwangspause. Mindestens den ganzen November. Komplette Fußball-, Handball-, Basketball- oder Volleyballteams müssen aussetzen - und mit ihnen ihre jeweiligen Ligen. Für sie bleiben öffentliche und private Sportanlagen vorerst geschlossen.

Kritik von Kickers-Präsident

„Im Prinzip wurde uns von der Politik aufgezeigt, dass außer Profi- und Schulsport alles nur der Unterhaltung dient und dementsprechend verzichtbar ist. In meinen Augen ist das kein Umgang“, sagt Präsident Rainer Lorz vom Fußball-Fünftligisten Stuttgarter Kickers. „Die Unsicherheit, wann und wie es weitergeht, macht uns mehr zu schaffen als die finanziellen Folgen“, sagt er und fordert, „dass sich die Verbände gegenüber der Politik deshalb künftig klarer positionieren“.

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Auch Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen bleiben erstmal zu. Individualsport bleibt aber im Allgemeinen gestattet. Neben Ausdauersportlern dürfen auch Golfer, Reiter und Tennisspieler weiter schwitzen. Vorausgesetzt, sie üben ihren Sport allein, zu zweit oder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts aus. Sprich: Ein Einzel im Tennis ist selbst in Hallen erlaubt, ein Doppel nur mit der Familie.

Auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Reitplätzen dürfen sich sogar mehrere Kleingruppen aufhalten. Auch Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse dürfen stattfinden - genau wie der Reha-Sport. Wenn die Beteiligten Zugang zu den Veranstaltungsstätten finden.

Verunsicherung ist groß

Die Verunsicherung scheint vielerorts groß zu sein. Und mit ihr die Sorge, die Verordnung womöglich falsch zu interpretieren. „Es ist enorm wichtig, dass gerade jetzt in dieser schwierigen Phase Kommunen die Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen. Nichts wäre verheerender als eine Öffnung des Sportbetriebes bei geschlossenen Sportstätten“, warnt Präsidentin Elvira Menzer-Haasis vom Landessportverband Baden-Württemberg daher: „Hier gilt es mit Verbänden und Vereinen vertretbare Lösungen zu erarbeiten.“ Und die trüben Aussichten für manche Freizeitsportler so zumindest wieder etwas aufzuhellen.