Auch ein negativer Coronatest ist lediglich eine Momentaufnahme. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Vom Urlaub in die Quarantäne – wer seine Ferien in einem Risikogebiet verbracht hat, muss sich für 14 Tage isolieren. Darauf weisen auch mehrere Kommunen des Rems-Murr-Kreises ihre Bürger hin.

Rems-Murr-Kreis - Mehrere Kommunen im Rems-Murr-Kreis haben ihre Bürger jüngst darüber informiert, was es in Zeiten der Corona-Pandemie zu beachten gilt, wenn man aus dem Urlaub zurückkehrt. Das Amt für öffentliche Ordnung im Fellbacher Rathaus wird derzeit dennoch „überhäuft mit Anfragen von Urlaubs- oder Reiserückkehrern zum Thema Corona“, heißt es etwa aus dem Fellbacher Rathaus. Auch Backnang und Waiblingen haben nun entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben. Die wichtigsten Punkte:

Was ist ein Risikogebiet?

Grundsätzlich wird derzeit von Reisen in Risikogebiete abgeraten. Wer dennoch in ein durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenes Risikogebiet reist, muss bei der Rückreise Einiges beachten. Das gilt auch dann, wenn das Reiseziel erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt wurde. So wurden beispielsweise in Frankreich die Île-de-France mit der Hauptstadt Paris und die Region Provence-Alpes-Côte d’Azur vor wenigen Tagen zu Risikogebieten erklärt. Die internationalen Risikogebiete werden unter anderem auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.

Was gilt nach der Rückkehr?

Urlauber aus Risikogebieten müssen grundsätzlich auf direktem Weg nach Hause fahren und sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. In dieser Zeit dürfen sie das häusliche Umfeld nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen.

Außerdem sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei der Wohnortgemeinde zu melden. „Backnanger Bürgerinnen und Bürger können dies ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 07191 894-217 oder per E-Mail an corona@backnang.de tun“, teilt die Stadt Backnang mit. Auch Fragen zur Einreise aus Risikogebieten, der Quarantänepflicht und Ausnahmen davon würden auf diesem Wege beantwortet.

In Waiblingen ist das Bürgerbüro zuständig und hat für Reiserückkehrer, die in Waiblingen und den Ortschaften wohnhaft sind, die E-Mail-Adresse corona-einreise@waiblingen.de sowie ein Online-Formular für diese Meldung eingerichtet. „Bitte kommen Sie nicht persönlich ins Rathaus, es gilt die häusliche Quarantäne. Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, ist das Bürgerbüro hierüber unverzüglich unter der Telefonnummer 07151 5001-2577 zu informieren“, teilt die Stadt mit.

Die Stadtverwaltung Fellbach hat eine „Corona-Reiserückkehrer-Hotline“ eingerichtet: „Ab Donnerstag, 27. August, können sich Urlaubs- und Reiserückkehrer mit Fragen zum Thema Corona an die Nummer (0711) 5851-592 wenden. Besetzt ist die Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr. Fragen können außerdem über E-Mail corona@fellbach.de gestellt werden“, so die Verwaltung.

Im Video: Reisewarnung – Neue Risikogebiete in Frankreich, Kroatien und Spanien

Was ist beim Corona-Test zu beachten?

„Durch einen negativen Corona-Test kann die Quarantäne aufgehoben werden. Hierfür muss ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache dem Bürgerbüro vorgelegt werden, in welchem bestätigt wird, dass keine Anhaltspunkte beziehungsweise Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Zusätzlich wird ein negativer molekularbiologischer Test (PCR-Test) benötigt, dessen Ergebnis nicht älter sein darf als 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, auf welchen sich das ärztliche Zeugnis stützt“, erklärt die Stadt Waiblingen. Die letztendliche Entscheidung treffe das Bürgerbüro. „Bis dahin ist die Quarantäne einzuhalten.“

Sollten nach einem negativen Test jedoch innerhalb von 14 Tagen Symptome auftreten, welche auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten – etwa Husten oder Fieber –, müsse der Betroffene das Bürgerbüro unverzüglich informieren und sich in häusliche Quarantäne begeben.

Nur eine Momentaufnahme

Denn auch ein negativer Test ist nur eine Momentaufnahme: Hat sich der Reisende beispielsweise erst am letzten Urlaubstag infiziert, kann der Test einen Tag später noch negativ ausfallen, obwohl der Betroffene das Virus in sich trägt – und somit eine Gefahr für andere darstellen kann. „Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage.

Wer den Test nicht im Urlaubsland, sondern zu Hause machen lassen möchte, kann dafür zu einem niedergelassenen Arzt oder in eines der Testzentren gehen, wie es sie etwa an Flughäfen in Stuttgart, Baden-Baden oder Friedrichshafen oder aber am Stuttgarter Hauptbahnhof gibt. Dafür „darf die häusliche Quarantäne kurzzeitig, lediglich für den Arztbesuch, verlassen werden“, erklärt die Backnanger Stadtverwaltung. Backnanger Bürger sollten dann das negative Testergebnis und die ärztliche Bescheinigung als Fotografie oder eingescanntes Dokument per E-Mail an die Adresse corona@backnang.de schicken. „Die Quarantäne darf jedoch erst verlassen werden, wenn dies von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Corona-Teams der Stadt Backnang schriftlich genehmigt wurde.“

Weitere Informationen finden Reiserückkehrer auch auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg und der des Landratsamtes.