Die Polizei hat in der Nacht auf Donnerstag kontrolliert, ob die Ausgangsbeschränkungen befolgt werden. Foto: 7aktuell/Kevin Lermer

Das Land Baden-Württemberg zieht die sogenannte Bundes-Notbremse vor. Da die Inzidenzzahlen im Rems-Murr-Kreis weiterhin hoch sind, gelten bereits ab Montag die strengeren Bestimmungen.

Rems-Murr-Kreis - Stabil, aber auf hohem Niveau: der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei den Corona-Neuinfektionen im Rems-Murr-Kreis lag am Donnerstag mit 179 wieder knapp unter der 200er-Marke. Am Tag zuvor wurde 191 gemeldet. Ein leichter Rückgang also – aber noch immer deutlich über der magischen Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern. Das hat zur Folge, dass die Einschränkungen weiterhin bestehen.

Sie werden von Montag an sogar noch etwas schärfer werden: Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass die sogenannte Bundes-Notbremse, die derzeit diskutiert und voraussichtlich in der kommenden Woche von Bundestag und -rat verabschiedet wird, im Land vorgezogen und bereits vom Anfang der kommenden Woche an gelten wird.

Diese neuen Regelungen entsprechen weitestgehend jenen, die im Land Baden-Württemberg – und damit auch im Corona-Hotspot Rems-Murr-Kreis – ohnehin seit einiger Zeit gelten. In einigen Punkten sind sie allerdings strikter als die Corona-Verordnung des Landes.

Gilt die Ausgangssperre weiterhin? Halten sich die Menschen daran?

Seit Mittwoch gelten im Kreis nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Diese wurden eingeführt, nachdem sich die Sieben-Tage-Inzidenz mit den bisherigen Maßnahmen der Notbremse nicht nach unten drücken ließ und nun seit längerer Zeit über 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern registriert werden. Zwischen 21 und 5 Uhr darf Wohnung und Garten nur verlassen, wer einen triftigen Grund vorweisen kann. Dazu gehören Fahrten im Dienst oder zur Arbeitsstätte, der Besuch von Lebenspartnern, die Abwendung einer konkreten Gefahr, politische Kundgebungen oder die Versorgung von Tieren.

Die Polizei hat in der Nacht auf Donnerstag an mehreren Straßen kontrolliert, ob die Beschränkungen eingehalten werden. Die meisten der angehaltenen Autofahrer hätten triftige Gründe vorweisen können, weshalb sie unterwegs waren, sagt der Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier. „Im Präsidiumsbereich haben wir aber auch 13 Verstöße festgestellt.“ Fahrer, die keinen triftigen Grund angeben konnten, seien mündlich verwarnt worden. „Wir werden auch künftig jeden Einzelfall genau betrachten, aber künftig sehr konsequent vorgehen“, sagt Biehlmaier.

Wer darf sich nun noch treffen?

Derzeit gilt noch die Regel, dass Treffen zwischen zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen – Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt – möglich sind.

Treten allerdings die bundesweiten Corona-Regeln in Kraft, gibt es eine Verschärfung. Dann wären nur noch Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person plus dazugehörender Kinder bis 14 Jahren erlaubt. Dies gilt für den privaten wie den öffentlichen Raum. Bei Bestattungen sind bis zu 15 Personen zugelassen.

Was bedeutet die Bundes-Notbremse für den Schulbetrieb?

Nachdem in der laufenden Woche bei Grund- und weiterführenden Schulen noch Homeschooling und Fernunterricht angesagt sind, bleibt die Landesregierung beim Vorhaben, von Montag, 19. April, an wieder auf Präsenzunterricht umzustellen. Dabei gilt eine Testpflicht: Zweimal wöchentlich müssen sich alle Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, einem Corona-Selbsttest unterziehen. Das Land sieht dabei Schnelltests für die Nase vor. Doch welche Art von Test tatsächlich verwendet wird, differiert derzeit laut dem Landratsamt je nach Verfügbarkeit.

Ob die Schulen im Rems-Murr-Kreis über längere Zeit im Präsenzbetrieb bleiben können, steht allerdings auf der Kippe: Die Bundes-Notbremse sieht vor, dass es keinen Präsenzunterricht und keine Regelbetreuung in Kitas gibt, wenn die Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 200 liegt. Derzeit liegt der Rems-Murr-Kreis seit Tagen knapp unter dieser Marke. Daher dürfte es an den kommenden Tagen spannend sein, ob dies so bleibt.

Welche Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, welche müssen schließen?

Nach dem Inkrafttreten der Bundes-Notbremse werden bei einer Inzidenz von über 100 die meisten Läden, Freizeit- Gastronomie- und Kultureinrichtungen schließen müssen. Ausgenommen sind, wie bisher im Wesentlichen auch, unter anderem Lebensmittel-, Super- und Getränkemärkte, Reformhäuser, Drogerien und Apotheken, Optiker und Akustiker, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhändler, Geschäfte für Baby-, Tier- und Gartenbedarf sowie Blumenläden. Körpernahe Dienstleistungen sollen nur für medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Zwecke erlaubt sein. Und Friseurbesuche sind nur mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test möglich.

Was gilt für Sport und Freizeit?

Besonders für den Amateurbereich sieht auch die Bundes-Notbremse weiterhin Einschränkungen vor. So ist das Sporttreiben, etwa Joggen, zu Zeiten der Ausgangssperre verboten. Auch Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen beziehungsweise geschlossen bleiben. Das gilt ebenso für Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikklubs, Kinos (eine Ausnahme bilden Autokinos), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten. Erlaubt bleibt nur kontaktloser Individualsport, der allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden kann. Ausnahmen gibt es für Sportprofis und Leistungssportler.