Fotostudios haben auch nach der Notbremse noch geöffnet – Einzelhändler nicht. Foto: Gottfried Stoppel

Wegen der hohen Inzidenzwerte gelten von Dienstag, 30. März an schärfere Regeln. Was das für das Einkaufen, den Frisörbesuch, Sport oder Kontaktregeln bedeutet, lesen Sie hier.

Rems-Murr-Kreis - Am Wochenende teilten das Landesgesundheitsamt und das Landratsamt in Waiblingen mit, dass im Rems-Murr-Kreis die 7-Tage-Inzidenz am Samstag bei über 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern lag. Mit 136 hat der Landkreis diese Marke bereits am dritten Tag in Folge gerissen. Dadurch tritt die sogenannte Notbremse in Kraft – eine Verschärfung der Maßnahmen zum Infektionsschutz. Was dies im Wesentlichen bedeutet:

Einkaufen: Läden mit Produkten für den täglichen Bedarf sowie Friseure, Drogerien, Baumärkte und Fotostudios bleiben geöffnet. Der Einzel- und nun auch der Buchhandel müssen sich ab Dienstag auf Abhol- und Lieferdienste beschränken – Click and Collect lautet die Devise. Click and Meet, also das (fast) normale Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung, ist dagegen nicht mehr möglich.

Öffentliche Einrichtungen: Durch die Notbremse müssen Museen geschlossen bleiben, Musik- und Kunstschulen müssen auf Onlineunterricht umstellen.

Kontakte: Die Landesregierung hat die eigentlich mit der „Notbremse“ verknüpften, noch strengeren Kontaktregeln rund um Ostern gelockert. Treffen sind – auch im Rems-Murr-Kreis – für bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Auch Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Eine nächtliche Ausgangssperre droht dem Rems-Murr-Kreis laut einer Sprecherin des Landratsamtes noch nicht. Diese sei erst die zweite Stufe der „Notbremse“, wenn alle anderen Maßnahmen nichts nutzen sollten.

Lockerungen: Damit die Corona-Notbremse wieder gelöst wird, muss die Inzidenz pro 100 000 Einwohner für fünf Tage niedriger als 100 sein. Dies besagt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

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