Und schon wieder müssen die Schüler in den Online-Unterricht. Foto: dpa/Jan Woitas

Die Schulen und Kitas müssen wegen der Neuregelung am Montag wieder schließen – hätten sie allerdings auch nach den alten Kriterien gemusst.

Rems-Murr-Kreis - Nun ist es amtlich: Die Bundesnotbremse gilt im Rems-Murr-Kreis von diesem Samstag an. Das teilt das Landratsamt in einer förmlichen öffentlichen Bekanntmachung unter anderem auf seiner Internetseite mit.

Die Regelung greift, weil der neu festgelegte Schwellenwert bei der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz von 165 bereits mehr als drei Tage hintereinander in Folge übertroffen worden ist. Mit 219 auf 100 000 Einwohner heruntergerechneten Infektionen binnen sieben Tagen hat der Landkreis am Freitag allerdings ohnehin auch die bisher laut Landesverordnung auf 200 gelegte Latte dreimal gerissen.

Entscheidung kurz vor dem Wochenende

Der Landrat Richard Sigel hatte die Schulen und Kitas bereits am Donnerstagabend vorgewarnt, dass es am Montag aller Voraussicht nach zu einer Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kommen würde. Die Regeln für die Notbetreuung und die Ausnahmen vom Fernunterricht standen am Freitag lange noch nicht fest, was Sigel zu einem kleinen Seitenhieb in Richtung Stuttgart veranlasste: „Wir sind in dieser Pandemie einmal mehr in der misslichen Lage, dass wir kurz vor dem Wochenende keine klaren Regelungen vonseiten des Landes für die kommende Woche vorliegen haben.“

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Schon eine Woche zuvor – in dem Fall ging es um die Öffnung der Schulen – hatte es bis zum Sonntagabend Unsicherheiten bei Eltern, Kindern und Lehrern gegeben. Man baue deshalb darauf, dass die Regelungen für Schulen und Kitas dieselben bleiben. Denn für diese, so Sigel, „wäre es ein Unding, mal wieder am Wochenende alles umzuplanen“. Im Zweifel hätte das Landratsamt deshalb eine entsprechende Regelung getroffen, wenn es nicht bei der Fortführung der bisherigen Rahmenbedingungen geblieben wäre.

Abschlussklassen vom Fernunterricht ausgenommen

Demnach soll es weiterhin eine Notbetreuung für Kita-Kinder und die Jahrgangsstufen 1 bis 7 geben. Vom Fernunterrichtsgebot ausgenommen sind die Abschlussklassen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.