Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht früher geimpft werden als bisher vorgesehen. (Symbolbild) Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich dagegen ausgesprochen, Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland früher gegen Corona impfen zu lassen als bisher vorgesehen – und begründet seine Entscheidung.

Berlin - Deutschlands Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht früher gegen Corona geimpft werden als bisher vorgesehen. Der Städtetag und Gewerkschaften hatten dies gefordert. Doch auch nach der am Montag in Kraft getretenen veränderten Corona-Impfverordnung zählen Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte erst zu Gruppe drei - zusammen mit den Über-60-Jährigen, wie aus der Verordnung hervorgeht.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb für Verständnis. Für jeden Vorgezogenen gebe es jemanden vorerst ohne Impfung. „Diese Entscheidung, so schwierig sie auch ist, werden wir die nächsten Wochen immer wieder treffen müssen.“ Bei den Schulen gehe es um die Frage: „Sind Schulen Drehscheiben für das Virus?“ Wenn dies wegen des Aufeinandertreffens von Menschen aus vielen Haushalten der Fall sei, müssten eigentlich auch Eltern geimpft werden. „Das erfordert Impfdosen in einer Zahl, wie wir sie jetzt im Februar noch nicht haben.“

Impfstoff von Astrazeneca vorerst nur für 18- bis 64-Jährige

Vor allem regelt die Verordnung die Impfungen für das ab dieser Woche eingesetzte Präparat von Astrazeneca. Diesen dritten zugelassenen Impfstoff bekommen vorerst nur Menschen zwischen 18 und 64 Jahren, weil Daten zur Wirkung bei Älteren fehlen. Deshalb erhalten Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe nun vorrangig den Astrazeneca-Impfstoff.

Bis Ende März sollen laut Spahns Aussage von Freitag nun die Impfungen der Hochbetagten und Menschen in Pflegeheimen von Gruppe eins abgeschlossen sein. Ab April kommt Gruppe zwei: Unter anderem Menschen zwischen 70 und 80 sowie mit schweren Vorerkrankungen. Sie haben das höchste Covid-19-Todesrisiko. Lehrkräfte kommen danach.

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Menschen mit nicht genannten Vorerkrankungen, aber hohem Covid-Risiko können laut Verordnung „nach individueller ärztlicher Beurteilung“ im Einzelfall in Gruppe zwei geimpft werden. Spahn teilte mit, dass sich die Menschen dafür an von den Ländern einzurichtende Stellen wenden sollen. Er rief zu zurückhaltendem Gebrauch der Möglichkeit auf - denn wenn Millionen um Einzelfallentscheidungen nachsuchten, „dann werden diese Stellen das nicht leisten können“.

Die Verordnung regelt zudem, dass von der Impfreihenfolge abgewichen werden kann, bevor Impfdosen verfallen. Nach Berichten über vorzeitige Impfungen für Lokalpolitiker rief Spahn aber alle Verantwortungsträger dazu auf, „mit gutem Beispiel voranzugehen und im Zweifel hinten anzustehen“.