Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht auf einer Pressekonferenz über die neuen Corona-Beschlüsse. Foto: dpa/Christian Mang

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben sich auf neue Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie geeinigt. Hier lesen Sie die Beschlüsse.

Berlin - Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Wie immer liegt die konkrete Umsetzung bei den Bundesländern, die eigene Regeln festlegen können. Auch die Höhe des Hilfsfonds und weitere Maßnahmen nach dem Juli-Hochwasser im Westen Deutschlands wurden vereinbart.

Corona-Tests

Vom Bund finanzierte kostenlose Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.

3G-Regeln

Für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote soll, wie auch heute schon in manchen Bereichen, spätestens ab 23. August grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die „3G-Regel“ kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.

Corona-Indikatoren

Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

Impfaufrufe

An die Bevölkerung wird „eindringlich“ appelliert, „schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote“ wahrzunehmen. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine.

Reisen

Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen“, wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.

Reisen

In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

Feiern und Veranstaltungen

Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25 000 liegen.

Arbeit

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.

Verlängerung der Corona-Hilfen

Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

Epidemische Lage

Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage. Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.