Der Bund greift kleineren Firmen unter die Arme – mit Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Foto: dpa/Robert Michael

25 Milliarden Euro stellte der Bund bereit, um kleinere und mittelständische Firmen zu unterstützen, wenn sie durch Corona in Nöte geraten sind. Doch nun zeigt sich, dass das Geld kaum abgerufen wird.

Stuttgart - Die Gelder des Bundes für kleine, durch Corona in Not geratene Unternehmen sind bisher nur zu einem verschwindend geringen Teil abgerufen worden. Von den 24,6 Milliarden Euro, die der Bund für die seit Juni laufende Überbrückungshilfe bereitstellt, sind bis 15. September nur 623,4 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das ergibt sich aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums des Landes auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die unserer Zeitung vorliegt. Von 40 bereitgestellten Euro ist somit lediglich einer tatsächlich ausgezahlt worden.

Zugang zu dem Geld wurde erschwert

Die geringe Nachfrage hängt offenbar mit den deutlich erschwerten Zugangsvoraussetzungen zusammen. Betroffene Unternehmen müssen den Antrag zwingend von einem Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt stellen lassen, der insbesondere bestätigen muss, dass ein massiver, durch Corona bedingter Umsatzausfall vorliegt.

Von den 8000 bewilligten Anträgen im Land entfallen knapp drei Viertel auf Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern. „Das zeigt einmal mehr: Kleine und mittelständische Unternehmen sind das Herz unserer Wirtschaft, und diese dürfen wir auch in Zeiten von Corona nicht hängen lassen“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr, unserer Zeitung. Sie forderte Bundes- und Landesregierung auf, die verfügbaren Mittel „endlich zielgerichtet für die Unterstützung der Wirtschaft einzusetzen“.

Bund diskutiert Änderungen

Die Überbrückungshilfe läuft seit Juni; in einer zweiten Phase sind Anträge bis Dezember möglich. Auf Bundesebene wird derzeit darüber diskutiert, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen und nicht nur Fixkosten, etwa für Kredite, abzudecken, sondern auch die Lebenshaltungskosten kleiner Selbstständiger. Geht ihnen wegen Corona das Geld aus, sind sie bislang auf Hartz IV angewiesen, müssen sich dabei aber keiner Vermögensprüfung unterziehen.