Bei der Steuererklärung könnte auffallen, ob Firmen zu unrecht Coronahilfen beansprucht haben. Foto: Marco2811 - Fotolia

In kürzester Zeit vergab das Land zwei Milliarden Euro an existenzbedrohte Firmen. Doch die Gelder lockten auch Kriminelle an. Manche von ihnen nutzen Namen ehrlicher Unternehmen.

Stuttgart - Die Hilfen für Not leidende Firmen haben offenbar nicht nur kriselnde Unternehmen, sondern auch Betrüger auf den Plan gerufen. Im Südwesten wurden bisher polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs im mittleren zweistelligen Bereich eingeleitet, erklärte das Landeskriminalamt unserer Zeitung.

Anträge unter falschem Namen

Bei den Ermittlungen hätten sich drei verschiedene Vorgehensweisen herauskristallisiert. So gäben sich Täter als Vertreter tatsächlich existierender Unternehmen aus, die davon aber nichts wüssten. Sie hätten unter deren Namen in betrügerischer Weise Bankkonten eröffnet, auf die sie sich dann Zuschüsse hätten auszahlen lassen.

Auch Unternehmen selbst hätten versucht, auf illegale Weise an die Rettungsgelder zu gelangen, indem sie falsche Angaben machten, etwa zu den betrieblichen Aufwendungen, deren Finanzierung mit den öffentlichen Geldern gesichert werden soll. Ein kleinerer Teil habe auch Hilfen für nicht existierende Firmen beantragt. Dies sei aber vor der Auszahlung aufgefallen.

Falsche Angaben sind strafbar

Unter anderem die Industrie- und Handelskammern waren vom Wirtschaftsministerium beauftragt worden, die Anträge auf Plausibilität zu prüfen und zur Auszahlung an die L-Bank weiterzuleiten. Wegen des hohen Zeitdrucks und der Vielzahl von Anträgen wurde auf eine Nachprüfung der Angaben aber weitgehend verzichtet. Gleichwohl sind falsche Angaben strafbar. Auch müssen die Hilfen versteuert werden.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden mit der Soforthilfe rund 250 000 Unternehmen mit insgesamt zwei Milliarden Euro unterstützt, um Corona-bedingte finanzielle Engpässe kleiner Firmen und Selbstständiger zu überbrücken.

Der Landesrechnungshof wird auf die Verwendung von Steuergeldern für Corona-Hilfen einen Prüfungsschwerpunkt legen. Die genauen Schwerpunkte stünden noch nicht fest, doch die Vergabe der Corona-Gelder sei auf jeden Fall darin enthalten, sagte ein Sprecher unserer Zeitung.

Die Deutsche Steuergewerkschaft hatte sich bereits dafür ausgesprochen, im Nachhinein zu überprüfen, ob die jeweiligen Empfänger tatsächlich einen wirtschaftlichen Einbruch erlitten hätten. Zur Klärung könnten später auch die Steuererklärungen herangezogen werden, die die Firmen für dieses Jahr einreichen müssen.