Viele lassen ihre Steuern derzeit stunden. Foto: Marco2811 - Fotolia

Die Coronakrise bringt viele Firmen im Land an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Viele lassen daher die Steuern zinslos stunden. Die Zahl der Genehmigungen stieg um über 150 Prozent.

Stuttgart - Die Corona-Krise hat zu einem starken Anstieg der Zahl der Fälle geführt, in denen die Finanzämter des Landes die Zahlung von Steuern gestundet haben. Gab es am 31. Oktober 2019 im Land noch 20 000 Steuerfälle, bei denen fällige Zahlungen an den Staat mit Genehmigung des Finanzamts aufgeschoben wurden, stieg die Zahl genau ein Jahr später auf 51 000. Das ist ein Anstieg um mehr als 150 Prozent.

Offener Betrag: 930 Millionen Euro

Insgesamt waren zum Stichtag Steuerforderungen von 930 Millionen Euro wegen einer Stundung noch offen. Dies erklärte das Finanzministerium Baden-Württemberg auf Anfrage unserer Zeitung.

Um Unternehmen in der Krise den Fortbestand zu ermöglichen, führten das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder die Möglichkeit ein, fällige Steuerzahlungen mit einem vereinfachten Verfahren und überdies zinslos aufzuschieben. Für die Antragstellung reichen – anders als in normalen Zeiten – bereits plausible Angaben, wonach die Corona-Krise schwerwiegende Auswirkungen habe. Auch Vorauszahlungen auf Steuern, deren endgültige Höhe erst später festgesetzt wird, können entsprechend gekürzt werden.

Oft wird wiederholt gestundet

Eine Aufteilung nach dem Grund der Stundung wird in der Statistik des Landes nicht vorgenommen. Der massive Anstieg der Anzahl der Fälle ist jedoch maßgeblich auf die Corona-Krise zurückzuführen, die kleinere Unternehmen an den Rand der Zahlungsunfähigkeit brachte.

In einer Vielzahl von Fällen wurde die Steuer nach Angaben des Ministeriums sogar wiederholt gestundet. In der Regel wird der Aufschub zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt. Die Entscheidung über die Stundung und über die Dauer des jeweiligen Zahlungsaufschubs liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes. Nach dem vereinfachten Verfahren kann die Stundung nur noch bis Jahresende beantragt werden.