Für Schülerinnen und Schüler gelten in Baden-Württemberg Ausnahmen von der 3G-Regel. Foto: imago stock&people/imago stock&people

Schülerinnen und Schüler kommen im Südwesten derzeit mit einem Schülerausweis ins Restaurant oder Fitnessstudio. Für sie gilt eine Ausnahme von der neuen 3G-Regel. Im Netz sorgt das Thema für Diskussionen. Was sagt das Sozialministerium dazu?

Stuttgart - Seit Montag gilt in Baden-Württemberg die neue Coronaverordnung und damit die sogenannte 3G-Regel. Bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens sind nur noch für Menschen zugänglich, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Von der Regelung ausgenommen sind dabei Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines „schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden“. Sie können mit ihrem Schülerausweis auch ohne Impfung, vorigem Test oder Nachweis der Genesung beispielsweise ins Restaurant oder Fitnessstudio.

Auch für volljährige Schülerinnen und Schüler gilt die Ausnahme

Auch wenn es sich bei den meisten Schülerinnen und Schüler um Jugendliche und Kinder handelt: Die Regelung gilt unabhängig vom Alter, erklärt das Sozialministerium. Auch volljährige Schüler, die das Abitur noch vor sich haben, können von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Und selbst diejenigen, die ihren Ausweis derzeit nicht finden, brauchen sich keine Sorgen zu machen, erklärt das Ministerium. Auch andere Nachweise, wie beispielsweise eine Schulbescheinigung und eine Zeugniskopie gelten.

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Im Netz sorgt das Thema derzeit für hitzige Debatten. Vor allem, weil derzeit in Baden-Württemberg noch bis Mitte September Schulferien sind und keine Tests in den Schulen stattfinden. Mancher befürchtet, dass mit der geltenden Regelung auch Schülerinnen und Schüler in die betroffenen Bereiche kommen können, die mit Corona infiziert sind. Andere kommentieren eher scherzhaft, dass der Schülerausweis wohl nie wichtiger war.

Thema landet in den Twittertrends

Auf Twitter schafft es das Thema am Mittwoch sogar in die Trends. Auslöser ist wohl ein Beitrag der Staatskanzlei NRW, die über eine ähnliche Regel in Nordrhein-Westfalen informiert. Viele kommentieren und teilen den Beitrag.

Aber weshalb gibt es eine solche Ausnahme, obwohl im Land nun wieder die Inzidenz steigt? Das Sozialministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass die Schülerinnen und Schüler der meisten Schulen regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Zwischen Ferien- und Schulzeit unterscheide die Politik dabei nicht. Schriftlich heißt es: „Hier haben wir eine pragmatische Lösung für Familien gefunden, da Kinder während der Sommerferien sich mehr im Familienverbund aufhalten und in der Regel weniger Kontakte haben als während der Schulzeit.“ Außerdem empfiehlt das Ministerium den Schülerinnen und Schülern, sich trotz Ferien testen zu lassen und verweist auf die kostenlosen Bürgertests und die Impfempfehlung der Stiko für Menschen ab zwölf Jahren.