Der Glühweinausschank wird nicht verboten. Aber es gibt ohnehin kaum noch Verkaufsstellen – außer in den Lokalen drinnen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Das Land sieht die grundsätzliche Möglichkeit vor, ein Alkoholverbot zu verhängen. Die Entscheidung bleibt aber den Kommunen überlassen.

Stuttgart - Die aktuelle Coronaverordnung des Landes sieht ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen vor. Seit Samstag ist diese in Kraft und seither wundern sich viele, warum die Stadt das Verbot nicht umsetzt. Albrecht Stadler vom Amt für öffentliche Ordnung kann erklären, warum das noch nicht geschehen ist und auch nicht mehr geschehen wird: „Wir werden kein solches Verbot erlassen. Wir sehen die Notwendigkeit dafür aktuell nicht.“

Die Kommunen können je nach Lage über das Verbot entscheiden

Stadler kennt die Paragrafen der Coronaverordnung der aktuellen Alarmstufe II im Detail: „Das Land ermächtigt die Kommunen zu einem Alkoholverbot, das wir verhängen können, wenn es die Lage erfordert“, erklärt er. Das Verbot sei nicht zwingend, die Stadt könne darüber selbst entscheiden. Das Land eröffne mit dem entsprechenden Paragrafen nur die Möglichkeit, es zu tun. Mit der Gaststättenbehörde und der Polizei zusammen habe man die Lage in der Stadt analysiert und sei zu dem Schluss gekommen, dass zurzeit keine Menschentrauben an Glühweinständen stünden. Auch habe sich die Erwartung, manche Kneipen könnten wie im vergangenen Jahr einen Glühweinverkauf aufziehen, nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Einige Wirte haben von sich aus aufgehört, das alkoholhaltige Heißgetränk auszuschenken. „Bei uns gibt es seit Samstag nur noch alkoholfreien Punsch“, sagt etwa Jörg Rauschenberger, der Geschäftsführer des Cube im Kunstmuseum am Schlossplatz.

Die aktuelle Verordnung gilt bis Silvester

Das Ordnungsamt werde nun die Lage beobachten und reagieren, sollte es doch wieder zu Alkohol konsumierenden Menschenansammlungen im Freien kommen. Die Coronaverordnung, die das Verbot ermögliche, gelte bis zum 31. Dezember 2021. Im gleichen Paragrafen ist auch ein mögliches Böllerverbot an Silvester vorgesehen.