Sollen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfahren? Foto: dpa/Jens Büttner

Seit die Impfkampagne in Deutschland langsamer verläuft, wird diese Frage intensiv diskutiert: Sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter fragen dürfen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind?

Stuttgart - Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat sich dafür ausgesprochen, allen Arbeitgebern das Recht zu geben den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen. Das Ziel sei absolut richtig, vor allem dort nach einer Impfung zu fragen, wo besonders viele Menschen miteinander Kontakt hätten, teilte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Sonntag in Stuttgart mit.

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Er verwies dabei auf eine jüngst bekannt gewordene Forderung der Landesregierung. Das Sozialministerium hatte den Bund aufgefordert, die Abfrage des Impfstatus von Mitarbeitern durch Arbeitgeber in mehr Bereichen zu ermöglichen.

Verband will die Geimpften schützen

Um die Pandemie vollends in den Griff zu kriegen, müssten alle Bereiche der Wirtschaft nun ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus fragen können, sagte Arbeitgebervertreter Dick. Viele Unternehmen hätten niederschwellige Impfmöglichkeiten über Betriebsärzte angeboten. Jetzt gehe es vor allem auch darum, Geimpfte zu schützen. Dies sei nur möglich, wenn der Impfstatus bekannt sei, so Dick.

Die Forderung des Sozialministeriums sieht vor, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für Abfragen des Impfstatus durch Arbeitgeber zu schaffen. In einem Brief von Amtschef Uwe Lahl an das Bundesgesundheitsministerium, der der dpa vorliegt, heißt es, bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen.

Rechtsgrundlage könnte ausgeweitet werden

Lahl fordert in dem Schreiben: „Diese Ermächtigung ist nach Auffassung des Sozialministeriums jedoch auf weitere Bereiche - insbesondere solche, in denen aufgrund eines erhöhten Publikumsverkehrs oder dem Kontakt mit vulnerablen Gruppen - ein höheres Infektionsrisiko besteht, auszuweiten.“ An erster Stelle stünden hier Pflegeeinrichtungen. Es sei aber auch denkbar, „die Rechtsgrundlage auf weitere kontaktintensive Bereiche wie Schulen“ auszuweiten. Auch für die Polizei käme dies infrage.