Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Die Evangelische Landeskirche darf mehr Trauergäste zulassen als andere Gemeinschaften.

Esslingen - Das Gerichtsurteil zur Aufhebung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen hat im Landkreis Esslingen am Donnerstag zu einem geteilten Echo geführt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Mittwoch die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf Beerdigungen gekippt. Bis Mittwoch durften in Baden-Württemberg ab einer Inzidenz über 100 lediglich 30 Menschen bei der Begleitung des Toten dabei sein.