Die Vertrauenskasse der Gärtnerei Schuler darf wohl wieder öffnen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Während die Baumärkte und Supermärkte weiter Pflanzen und Blumen verkaufen dürfen, mussten die Blumenläden schließen. Nun hat die Polizei einzelnen Läden auch noch den Verkauf via Selbstbedienung verboten. Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage?

Stuttgart - Eine knappe Woche war die Vertrauenskasse kein Problem. Dann griff die Ordnungsmacht durch. Drei Polizisten kamen in den Hof der Gärtnerei Schuler an der Cottastraße und wiesen Inhaber Mathias Kloth an, sofort damit aufzuhören Blumen zu verkaufen. Seinen Laden hatte Kloth schon lange geschlossen, nur noch über Bestellung verkauft, aber er und seine 15 Mitarbeiter hatten zusätzlich Blumen und Pflanzen vor den Laden gestellt. Kunden nahmen sie mit und bezahlten, indem sie das Geld in eine Kasse warfen. Es gibt also keinen Kontakt zwischen Kunde und Verkäufer, perfekt in der Coronakrise, dachte Kloth.

Ärger wegen fehlender Bons

Offenbar lag er da falsch. Zumindest sahen dies die drei Polizisten so. „Sie haben gesagt, da könnten ja 20 Leute in unserem Hof vor unserer Kasse stehen, ohne den Mindestabstand einzuhalten“, erinnert sich Kloth, „deshalb müssten sie das untersagen.“ So viele auf einmal seien natürlich nie da gewesen, „wir nehmen da ein paar Euro ein und versuchen einfach, unseren Kunden eine Freude zu machen“. Viele hätten keinen Balkon und freuten sich über frische Blumen in ihrer Wohnung. Aber sei es drum, er habe dann angeboten, persönlich dafür zu sorgen, dass die Kunden mit zwei Meter Abstand Schlange stehen würden. Woraufhin eine Polizistin zu ihm sagte, „er könne ja auch keine Bons rausgeben“, er müsse die Pflanzen abräumen, die Kasse schließen.

Praxis von Stadt zu Stadt verschieden

Was Kloth denn auch tat. Sich aber darüber wundert, dass Kollegen in der Stadt oder gar ein Dekoladen in Degerloch weiter Blumen per Selbstbedienung anbieten dürfen, er aber nicht. Er begehrte Auskunft von der Stadt, bekam aber keine Antwort. Thomas Vohrer, Geschäftsführer des Gartenbauverbands Baden-Württemberg-Hessen, kennt das Problem. „Die Praxis ist überall im Land uneinheitlich, von Stadt zu Stadt verschieden“, sagt er, das scheine ins Benehmen der einzelnen Beamten gestellt zu sein. „Liefer- und Abholdienste sind zulässig“, sagt Vohrer, „Ihre Pizza können Sie persönlich rausgeben, aber eine Vertrauenskasse dürfen sie nicht rausstellen?“ Das ergebe wenig Sinn, „warum ist man bei Gartenbaubetrieben und Floristen so rigoros, bei anderen nicht?“

Furcht vor existenzieller Krise

Zumal die hiesigen Floristen ohnehin benachteiligt sind. Die Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg dürfen öffnen, die schwäbischen und badischen Blumenläden müssen laut Verordnung des Landes zu bleiben. Baumärkte haben aber auf. Und verkaufen fleißig Pflanzen und Blumen. Der Fachverband Deutscher Floristen sieht die Betriebe auf eine existenzielle Krise zusteuern, gerade weil das Hauptgeschäft des Jahres eigentlich im April und Mai stattfinde. Umso unverständlicher sei es, „wenn Blumen und Pflanzen überall außer in den Floristik-Fachgeschäften verkauft werden können“.

Supermärkte dürfen Blumen verkaufen

So etwa beim Lidl, 50 Meter von Gärtner Schuler entfernt. Kloth: „Meine Mitarbeiter waren stinkesauer, dass man unsere Kasse schließt, aber gleich ums Eck darf der Discounter Blumen verkaufen.“ Tulpen aus Holland gebe es da, „während mein Lieferant in Ludwigsburg seine Blumen unterpflügt, weil sie ihm keiner abnehmen kann“. Da könne man sich schon wundern: „Versteht das noch einer?“

Das Stuttgarter Ordnungsamt muss die Rechtsverordnung des Landes auslegen und umsetzen. Man weiß, dass man damit bei Betroffenen nicht gerade Freude auslöst. „Wir versuchen, dies so gut es geht für das gesamte Stadtgebiet einheitlich umzusetzen“, heißt es. Und eine Vertrauenskasse sei eine Fortführung eines verbotenen Handels. „Deshalb ist das nicht erlaubt und die Polizei hat dies zurecht untersagt.“ Anders sei dies bei Abholdiensten bei Restaurants oder Hofläden, Lebensmittel seien lebensnotwendig, Blumen nicht, „auch wenn sie vielen Menschen Freude bereiten“. Baumärkte hätten geöffnet, „damit sich Handwerker versorgen können. Aber natürlich bieten sie auch andere Waren an.“

Ministerium contra Stadt

Das Landwirtschaftsministerium hingegen interpretiert die Rechtsverordnung anders. „Alle Hol- und Bringdienste sind erlaubt“, sagt Minister Peter Hauk, „da gibt es keine Ausnahmen“. Man habe da extra noch einmal nachgehakt. Und eine Vertrauenskasse sei ein klassischer Holdienst. „Die Dinge sind im Fluss und interpretationsbedürftig“, sagt er, deshalb werde man nun die Kommunen noch einmal informieren, dass dies auch für Blumenläden erlaubt sei. Kloth hat schon sehr gehadert, „dass die Spielregeln nicht für alle gleich sind“. Nun „freut er sich unheimlich“. Bevor er aber wieder Blumen rausstellt, will er warten, bis er genaue Informationen bekommt. Nicht, dass die Vertrauenskasse wieder ein Problem wird.