Ein neuer Sicherheitsdienst der SSB ist Tag und Nacht im Netz unterwegs – doch bei der Ahndung von 3G-Verstößen gibt es offenbar größere Probleme. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Seit Wochen gilt für Fahrgäste in Bus und Bahn die 3G-Regel. Die Kontrollen sind allerdings nur schöner Schein – beklagt werden Fehler im System.

Stuttgart - Der 22-Jährige versucht zu tricksen. Um die 3G-Regel in der Bahn zu umgehen, steckt er den Schnelltest eines Freundes ein. Doch als er in der Stadtbahn U 12 an der Haltestelle Mittnachtstraße im Nordbahnhofviertel auf Kontrolleure stößt, wollen die vom Coronatest gar nichts wissen. Sie wollen nur die Fahrkarte sehen. Doch die hat der junge Mann nicht. Wütend wedelt der Schwarzfahrer mit seinem falschen Coronatest. Es kommt zu einem Gerangel.

 

Es ist eine der wenigen Szenen, die zum Thema Verstöße gegen die 3G-Regel im Nahverkehr überhaupt in den Polizeiprotokollen auftauchen. Denn die Polizei hat mit der Frage, ob Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sind, rein gar nichts zu tun. Die Maskenpflicht, die ja. „Aber die Polizei darf nicht präventiv nach dem Impfstatus fragen“, sagt die Polizeisprecherin Elena Marino. Gleiches gilt für die nächtliche Ausgangssperre bei Inzidenzen über 500. Ein Webfehler im Infektionsschutzgesetz.

Warum sich die Polizei in Wirklichkeit zurückhält

Während Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) dieser Tage ankündigt, verstärkt gegen Coronaverstöße vorzugehen, stellt ein Sprecher seines Ministeriums die rechtliche Situation zurückhaltender dar: „Eine originäre Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes zur präventiven Überwachung der Coronaverordnung ist nicht gegeben“, sagt der Sprecher Carsten Dehner. Die Polizei konzentriere sich auf Verstöße, „die als solche leicht zu erkennen sind“ – also auf fehlende oder falsch getragene Masken.

Was bedeutet das für den Kontrolldruck auf ungeimpfte Fahrgäste? Was passiert, wenn sie erwischt werden? „Ein Sünder muss an der nächsten Haltestelle raus, und ihm wird der Gang zu einer Teststation empfohlen“, sagt Thomas Hachenberger. Er ist Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS), dessen Mitgliedsunternehmen als Beförderer für die Kontrolle von täglich etwa 840 000 Fahrgästen in der Region zuständig sind. „Nur wenn ein Betroffener uneinsichtig ist, versuchen wir die Personalien zu erheben.“ Denn nur so würde ein Bußgeld von 200 Euro fällig. Wenn das Ordnungsamt davon erfährt. Doch dazu kommt es in der Praxis meist gar nicht.

Anzeigen wegen Verstößen – Fehlanzeige

Seit 24. November gilt die 3G-Regel im ÖPNV – und wie sieht die Zwischenbilanz beim größten Verkehrsunternehmen der Stadt, den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) aus? „Bislang ist noch keine Anzeige der SSB bei uns eingegangen“, sagt der Stadtsprecher Martin Thronberens, der beim für Bußgelder zuständigen Ordnungsamt nachgefragt hat, „und von der Polizei ist bislang eine Anzeige eingegangen.“ Dabei habe man den SSB eigens ein Anzeigeformular überlassen. Freilich seien die Regelungen noch nicht lange gültig, so Thronberens: „Daher sind wahrscheinlich noch Anzeigen unterwegs.“

VVS-Geschäftsführer Hachenberger beklagt ein zentrales Problem: „Wenn wir bei renitenten Personen die Personalien aufnehmen müssen, haben wir allein schlechte Karten“, sagt er. Daher wäre es für das Verbundgebiet sein größter Wunsch, „wenn uns die Ortspolizeibehörden stärken könnten“ – im Sinne einer Ahndung. Die diversen örtlichen Dienststellen aber einzeln anzufordern zu müssen, „das ist mühsam“. Und die Polizei nicht einmal zuständig.

Die SSB haben offiziell keine Statistik

Übrigens auch nicht die Bundespolizei, die nur zur Unterstützung eingreift, wenn etwa uneinsichtige Sünder nicht aussteigen wollen. In den ersten zwei Wochen habe es im gesamten Bundesgebiet 282 Fälle gegeben, so ein Sprecher auf Nachfrage. Am Dienstag etwa griff ein 45-Jähriger in einem Regionalzug von Stuttgart nach Tübingen eine Zugbegleiterin an, nachdem er ihr keinen 3G-Nachweis vorlegen konnte. Drei Fahrgäste halfen mit, den renitenten Mann in Plochingen (Kreis Esslingen) nach draußen zu befördern und die Bundespolizei zu alarmieren.

Verstecken sich die SSB etwa mit ihren 3G-Kontrollen? „Wir führen keine Statistik zu Verstößen“, sagt die SSB-Sprecherin Birgit Kiefer. Vorstand Thomas Moser hatte angekündigt, dass der Ticketprüfdienst dafür nicht herangezogen wird – im Gegensatz zur Bahn AG, die seit 8. Dezember auch Bordpersonal dafür einsetzt. Die Trennung irritiert viele Fahrgäste: Denn der Prüfdienst kontrolliert nur die Tickets – auf den digitalen Impfstatus oder Schnelltest schaut ausschließlich ein Sicherheitsdienst.

Die Sünderquoten sind gering

Ganz offensichtlich mit Manpower. Es heißt, dass man bei der SSB AG ohnehin reichlich Sicherheitspersonal für das Jahr 2022 gesucht hatte - und dies mit den verschärften Coronagesetzen auch gleich nutzen konnte. „Wir sind mit täglich 54 Sicherheitskräften in vier Schichten im gesamten Liniennetz unterwegs“, sagt die Sprecherin Birgit Kiefer. Die Verstoßquote liege bei etwa einem Prozent, sagt sie.

Während die Bahn AG bundesweit von einer Quote von etwa drei Prozent spricht, liegt diese Zahl in der Region Stuttgart zwischen einem und zwei Prozent. Der Vollzugsdienst des Ordnungsamts hat auch nachgeschaut – denn die Stadt ist dazu berechtigt. In elf Tagen wurden unter 4840 Fahrgästen 73 ohne einen 3G-Nachweis erwischt – eine Quote von 1,5 Prozent. Insgesamt gab es 85 Verwarnungen und 21 Bußgelder. Übrigens: Null Verstöße wurden bei 15 Kontrollen der Ausgangssperre entdeckt. Ohne Polizei.

Und dann spielt 3G keine Rolle mehr

Manchmal entlarven Sünder sich selbst. Wie jüngst ein 24-Jähriger am Stadtbahnhalt Rotebühlplatz. Ohne Maske fällt er, sozusagen „leicht zu erkennen“, einer Polizeistreife auf. Die sucht zwar kein 3G, findet aber Portionen mit Kokain. Kein Fall für die Bußgeldstatistik also, sondern für den Haftrichter.