Bei den Kontrollen der neuen 3G-Coronaregeln im Nahverkehr ist hinter den Kulissen noch reichlich Sand im Getriebe. Der Innenminister will davon offenbar nichts wissen, stellt unser Polizeireporter fest.
Stuttgart - Dieser Tage hat Innenminister Thomas Strobl Flagge gezeigt. Man werde die Kontrollen gegen Coronaverstöße noch mehr verstärken, und die Polizei werde zu noch mehr Schwerpunktaktionen antreten. Im ÖPNV. Bei Ausgangssperren. Das wirkt entschlossen. Was der Innenminister nicht sagt: Bei der neuen 3G-Regel im Nahverkehr oder der nächtlichen Ausgangssperre hakt es an vielen Ecken und Enden.
Drei Teile, die zusammenspielen müssen
Die Polizei ist ohne Anlass gar nicht berechtigt, den Impfstatus zu kontrollieren. Und tut es deshalb auch nicht. Ein privater Wachdienst dagegen ist befugt – im Auftrag eines ÖPNV-Beförderers, der laut Infektionsschutzgesetz zur Kontrolle verpflichtet ist. Der wiederum darf das aber nicht ahnden. Bußgeld verhängt das Ordnungsamt einer Kommune. So braucht die Durchsetzung einer Regel stets drei Teile – sie spielen aber nicht zusammen.
Sind zwei Prozent Sünder wenig – oder viel?
Die 3G-Regel in Bus und Bahn stößt bei der Mehrheit der Fahrgäste auf Zustimmung. Man mag sich vielleicht damit beruhigen, dass die Sünderquoten offenbar nur bei ein bis zwei Prozent liegen. Doch hochgerechnet auf 840 000 Fahrgäste täglich im VVS-Gebiet wären das immerhin 8400 bis 16 800 Sünder – jeden Tag. Kein Zweifel: Die Ankündigung des Innenministers ist vollmundig, die Umsetzung eher halbherzig.