Hier finden Sie die Sport-Regeln der Corona-Warnstufte in Baden-Württemberg im Überblick. Das bedeutet die Warnstufe für den Sport. Foto: Drazen Zigic / Shutterstock.com

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, welche weitere Einschränkungen mit sich bringt. Welche Regeln jetzt in den einzelnen Sport-Bereichen gelten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Da die Zahl der belegten Intensivbetten mit COVID-19 erkrankten Patienten in Baden-Württemberg(1) weiter steigt und bereits am vergangenen Freitag den kritischen Wert von 250 überschritten hat, hat das Landesgesundheitsamt heute die Warnstufe ausgerufen(2). Die zweite Stufe des dreistufigen Warnsystems(3) hat auch für die Bereiche im Sport einige Einschränkungen zur Folge.

Die Sport-Regeln der Corona-Warnstufe

Die Corona-Regelungen in der Warnstufe in Baden-Württemberg ergeben sich aus der Corona-Verordnung Sport(4,5), welche für jegliche Arten von Sport gilt (egal ob Sporthallen, Sportplätze, Sportstätten oder Vereinssport). In der Warnstufe gilt hier größtenteils einheitlich:

  • In geschlossenen Räumen die 3G-Regelung. Als Testnachweis für Ungeimpfte oder Genesene ist ein PCR-Test notwendig.
  • Für Außenbereiche gilt die einfache 3G-Regelung, bei der ein Antigen-Schnelltest ausreicht.
  • Mit den höheren Einschränkungen für Ungeimpfte wird auch die 2G-Option für Inhaber, Veranstalter und Vereine attraktiver, da die Option teilweise eine deutliche Vereinfachung der Maßnahmen mit sich bringt. So kann zum Beispiel auf Masken verzichtet oder Personenobergrenzen aufgehoben werden.
  • Ausgenommen von PCR-Testpflicht und 2G-Regelung sind Kinder, die noch nicht eingeschult wurden und Schüler und Schülerinnen, da die Testung in den Schulen erfolgt (auch in den Ferien). Der Nachweis erfolgt mit dem Schülerausweis oder einer Bestätigung der Schule. Die Ausnahme gilt nicht bei Saunen, Dampfbädern oder ähnlichen Angeboten.
  • Auch Umkleiden oder Duschen dürfen nicht ohne einen Testnachweis genutzt werden. Ausgenommen sind nur für die Einzelnutzung reservierte Einrichtungen von konkreten Personen (z. B. Schiedsrichter).
  • Wer Sport im Außenbereich einer Anlage macht, darf die Toiletten auch ohne PCR-Test nutzen.

Die Regelungen gelten für Fitnessstudios, Schwimm- und Hallenbäder, Sportvereine, Thermen bzw. Saunen, Wettkampfveranstaltungen (Ausnahme bei der 2G-Option für die Teilnehmer), Tanzschulen oder ähnliche Einrichtungen.

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