Neu in der Verordnung sind auch Planungen zum Ausschank von Alkohol auf Weihnachtsmärkten. Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Angabe von falschen Kontaktdaten in die Corona-Gästelisten, werden in Hamburg künftig mit 150 Euro Bußgeld bestraft. Auf Weihnachtsmärkten sei Alkohol nur in abgetrennten Bereichen erlaubt, in denen die Gäste sitzen.

Hamburg - Wer sich in Hamburger Bars und Restaurants mit falschen Kontaktdaten in die Corona-Gästelisten einträgt, muss künftig mit 150 Euro Bußgeld rechnen. Außerdem sei in einer neuen Verordnung klargestellt worden, dass Wirte und Betreiber die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen müssen, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde am Freitag.

„Wer als Wirt ein Kontaktformular entgegennimmt, auf dem Benjamin Blümchen eingetragen ist, der muss künftig die Bewirtung verweigern.“ Wer nicht genau prüfe, erhebe keine Kontaktdaten, erklärte der Sprecher. Und das sei auch bisher schon eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1000 Euro geahndet werde.

Neu in der Verordnung sind auch Planungen zum Ausschank von Alkohol auf Weihnachtsmärkten. Wenn das Infektionsgeschehen solche Märkte zulasse, sei Alkohol nur in abgetrennten Bereichen erlaubt, in denen die Gäste sitzen, sagte der Sprecher. Generell sollen Weihnachtsmärkte aber im Freien bei Einhaltung von Hygieneauflagen und entsprechender epidemiologischer Lage stattfinden dürfen.

Wegen wiederholter Verstöße gegen Corona-Auflagen wurden derweil sieben Bars und Clubs auf St. Pauli vorübergehend geschlossen.