In der Bund-Länder-Konferenz sind an diesem Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen worden. Sie betreffen vor allem Testpflichten und Erleichterungen für Geimpfte. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bund und Länder haben im Kampf gegen eine vierte Corona-Welle neue Regeln beschlossen. Nicht-Geimpfte müssen sich künftig auf mehr Testpflichten einstellen – und auf ein Ende der kostenlosen Bürger-Schnelltests. Für Geimpfte und Genesene wird dagegen vieles einfacher.

Berlin - Bundesregierung, Kanzlerin und die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer machen ernst damit, den Druck auf Ungeimpfte und Impfunwillige zu erhöhen. Die Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) hat am Dienstag beschlossen, ab Oktober keine Kosten für Corona-Tests mehr zu übernehmen. Die wichtigsten Entscheidungen:

Ab Oktober Ende der kostenlosen Tests:

„Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es im Beschlusspapier, das unserer Zeitung vorliegt. Das Angebot kostenloser Bürgertests für alle soll ab dem 11. Oktober auslaufen.

Ausnahmen für Schwangere und Kinder:

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, also vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wird es demnach weiterhin die Möglichkeit eines kostenlosen Antigen-Schnelltests geben. Während die Tests künftig selbst bezahlt werden müssen, wird ihre Wichtigkeit weiter erhöht. Damit soll offenkundig ein zusätzlicher, finanziell durchaus erheblicher Anreiz zum Impfen geschaffen werden.

Für eine Reihe von Fällen soll „eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, als Voraussetzung eingeführt werden. Bedingung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz über einen Wert von 35 steigt. Für Genesene und Geimpfte gilt diese Testpflicht nicht. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen ist demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

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Testpflicht bei Frisören, Sport und Kultur:

Die Testpflicht gilt für den Zugang von Besuchern zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, den Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen – ausdrücklich werden hier Kultur- oder Sportveranstaltungen genannt, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege, aber auch Sport im Innenbereich wie etwa in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen. Für Gäste von Beherbergungsbetrieben soll künftig zudem ein Test bei der Anreise sowie zusätzlich zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts verbindlich werden. Eigentlich sollten auch Gottesdienste zu dieser Liste zählen, darauf konnte sich die Runde aber nicht verständigen.

Verlängerung der epidemischen Lage:

Diese Einschränkungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage, aufgrund dessen eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt werden kann. Dies hat der Bundestag getan, allerdings mit einer Befristung bis zum 11. September 2021. Jüngst hatte eine Diskussion darüber begonnen, ob diese Befristung nun auslaufen soll. Nun hat man sich geeinigt, die epidemische Lage auch über den 11. September hinaus zu erklären.

Außerdem noch wichtig:

Die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Atemschutz) bleiben bestehen, also auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und dem Einzelhandel. Einkaufen ohne Maske ist auch weiterhin nicht möglich.

Rechtzeitig zum Bundesligastart gibt es eine verbindliche Regelung für Sportgroßveranstaltungen: Oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauern darf die zulässige Auslastung des Stadions bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen – jedoch keinesfalls höher als 25 000 Zuschauer. Das ist die absolute Grenze.