Corona-Schnelltests sollen jedem Bürger einen sicheren Rückweg in einen corona-unabhängigen Alltag ermöglichen. Foto: dpa

Schnell- und Eigentests auf das Coronavirus sollen zum Schlüssel für die Rückkehr in einen normalen Alltag werden. Doch wie steht es um die Versorgung mit den begehrten Tests? Und wie viel genau werden davon benötigt.

Berlin - Umfangreiche Testungen sollen nun zum Königsweg werden, um die Öffnungen in Einzelschritten möglich zu machen: In Schulen, demnächst wohl auch in Betrieben oder im Einzelhandel – der Vorweis eines Schnelltests könnte für die Bürger zum Schlüssel werden, um wieder in die Normalität eines möglichst corona-unabhängigen Alltags zurückzukehren.

„Regelmäßige Corona-Tests „stellen einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“, heißt es in dem Beschluss, den Bund und Länder bei ihren Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Coronapandemie am Mittwochabend ins Auge fassten. Lehrpersonal, Erzieher und Schüler sollen „pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten“. Auch Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern dieses Angebot machen. Bürger sollen in Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzten zudem Möglichkeit eines Schnelltest pro Woche erhalten.

Kann der Markt den Bedarf an Tests abdecken?

Das wirft die Frage auf, ob es angesichts des riesigen Bedarfs überhaupt genügend Tests auf dem Markt gibt. Martin Walger, der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), sagte unserer Zeitung, dass der Markt an Schnell- und Eigentests gegenwärtig „weltweit explodiert“. Die Testhersteller würden alles tun, um Produktionskapazitäten hochzufahren, um diesen Bedarf zu decken. Der VDGH erwartet für Deutschland einen Bedarf von 10 Millionen Tests wöchentlich.

Walger hält das für erfüllbar. „Das können die Testhersteller bedienen“, sagte er unserer Zeitung. So sieht das auch das Bundesgesundheitsministerium. Dort weist man darauf hin, dass sich der Staat im Januar und Februar bereits monatlich 50 Millionen Tests gesichert habe. Davon seien im Januar erst 8 Millionen abgegeben worden. Weitere Kontingente von rund 500 Millionen Tests habe man sich bereits über Abnahmeverpflichtungen für die Zukunft reserviert. Dazu kämen dann noch 300 Millionen aus Kontingenten der EU.

Ab Mitte März gibt es Eigentests in Drogerien

Damit scheint tatsächlich eine ausreichende Zahl an Schnelltests zur Verfügung zu stehen. Diese sollen demnächst etwa bei den Impfzentren den Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen. Auch in Schulen oder Betrieben sollen sie zum Einsatz kommen. Dazu bedarf es allerdings kundigen Personals.

Bei den Eigentests ist das anders. Aber auch diese Tests, die jeder ziemlich unkompliziert bei sich zu Hause durchführen kann, sollen bei der Teststrategie eine wichtige Rolle spielen. Sie sollen laut VDGH „ab Mitte bis Ende März in den Regalen zu finden sein“. Vertrieben werden sie dann wahrscheinlich über Apotheken, Supermärkte und Drogerien. Anders als die Schnelltests müssen die Bürger für die Eigentests zahlen. Mit welchen Preisen die Hersteller planen, konnte der Verband bisher noch nicht sagen.

„Wer sich selbst testet, übernimmt Verantwortung“

Die Eigentests könnten zum Renner werden. Da sie leicht verfügbar und praktisch zu handhaben sind, dürften viele Bürger lieber Geld dafür ausgeben, als etwa den Weg zu Impfzentren auf sich zu nehmen. Da Testnachweise zum Hygienekonzept etwa des Einzelhandels gehören können, wächst der Bedarf an schnell verfügbaren Tests. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bisher sechs Sonderzulassungen für den deutschen Markt erteilt. Das Institut weist darauf hin, dass die Eigentests zwar ein Ergebnis in kurzer Zeit liefern, allerdings zu „einer höheren Anzahl falsch negativer oder falsch positiver Testergebnisse führen“ können. Sie sind nicht so genau wie die im Labor ausgewerteten PCR-Tests.

Das kann zu Problemen führen, weil ein falscher negativ verlaufener Test in falscher Sicherheit wiegen kann. Deshalb weist VDGH-Geschäftsführer Walger darauf hin, dass „wer sich selbst testet, Verantwortung für sich und andere übernehmen“ müsse. „Das heißt, bei einem positiven Testresultat Nachtestung durch einen PCR-Test und bis auf Weiteres Isolierung.“ Die Verfügbarkeit von Selbsttests ersetze auch nicht die Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln.