Ab den Schulen im Südwesten gilt ab 19. April eine Testpflicht. Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Schüler im Land müssen von 19. April an ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Können sich Kinder verletzten? Und was sagt man den positiv getesteten? Wir klären Fragen, die Eltern umtreiben.

Stuttgart - Alle Schüler, die am Präsenzunterricht im Land teilnehmen wollen, müssen sich von 19. April an testen lassen. Die Testpflicht gilt für alle Stufen und Schulen. Für Prüfungen oder Arbeiten muss niemand zum Wattestäbchen greifen. Vor Schulbeginn klären wir die wichtigsten Fragen.