Ab den Schulen im Südwesten gilt ab 19. April eine Testpflicht. Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Schüler im Land müssen von 19. April an ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Können sich Kinder verletzten? Und was sagt man den positiv getesteten? Wir klären Fragen, die Eltern umtreiben.

Stuttgart - Alle Schüler, die am Präsenzunterricht im Land teilnehmen wollen, müssen sich von 19. April an testen lassen. Die Testpflicht gilt für alle Stufen und Schulen. Für Prüfungen oder Arbeiten muss niemand zum Wattestäbchen greifen. Vor Schulbeginn klären wir die wichtigsten Fragen.

 

Welche Tests kommen zum Einsatz?

Die Schule verteilt Corona-Antigen-Schnelltests (SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Test). Das sind sogenannte „Popeltests“. Dabei schieben sich die Schüler selbst ein Wattestäbchen zwei Zentimeter in jedes Nasenloch und drehen das Stäbchen fünfmal.

Müssen alle den Test in der Schule machen?

Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren können die Testkits auch an die Eltern verteilen, die ihre Kinder daheim testen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eltern, dass sie den Test durchgeführt haben. Positive Ergebnisse müssen der Schule gemeldet werden. „Mutwillig falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn ein Schüler in die Schule geschickt wird, bei dem der Verdacht besteht, dass er mit dem Coronavirus infiziert ist“, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums.

Wie läuft das Testen ab?

Ein Lehrer oder eine andere geschulte Aufsichtsperson erklärt den Schülern im Klassenzimmer oder in einem Testraum die Anwendung. Die Schüler nehmen zum Testen ganz kurz die Maske ab und warten an ihrem Platz 15 Minuten auf das Ergebnis. Ein ungültiger oder nicht lesbarer Test muss wiederholt werden.

Das Verletzungsrisiko ist so groß wie beim Nasepopeln

Was passiert, wenn ein Kind trotz Einverständnis der Eltern nicht getestet werden will?

Das Kultusministerium bittet die Lehrer dann um einen „pädagogisch sensiblen Umgang“ mit dem Kind. Klar ist aber auch: Ungetestet darf es nicht in der Schule bleiben.

Dürfen die Lehrer helfen, wenn sich ein Schüler nicht traut, sich selbst zu testen?

Die Lehrer werden geschult, sollen aber nur „organisieren, instruieren und beaufsichtigen“. Wichtig sei aber auch ein „pragmatischer Umgang, damit die Testungen reibungslos ablaufen“, sagt ein Ministeriumssprecher. Grundschulen bekommen ein Budget, um Hilfspersonen einsetzen zu können.

Wie groß ist das Verletzungsrisiko?

„Sehr gering“, sagt Hans Jörg Wertenauer, der Pandemiebeauftragte der Stadt Stuttgart. Der Arzt leitet die Stuttgarter Corona-Testzentren. „Ganz, ganz selten“ komme es zu Nasenbluten. Auch Till Reckert, Sprecher des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sagt: „Das Verletzungsrisiko ist so groß wie beim Nasepopeln, also bei null.“

Wer haftet, wenn beim Testen etwas passiert?

Im Falle eines Körperschadens greift die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Entsteht dem Kind beim Testen durch unterstützendes Personal ein Schaden, haftet laut Ministerium das Land Baden-Württemberg.

Vor dem Test einmal fest in die Nase rotzen

Wie kann der Datenschutz gewährleistet werden, wenn sich alle Kinder in einem Raum testen?

Dazu stellt ein Sprecher des Ministeriums fest: „Es muss sichergestellt sein, dass das Testergebnis nicht von anderen Schülerinnen und Schülern erkennbar ist. Dazu sind Abstände einzuhalten oder ein Sichtschutz aufzubauen.“ In der Praxis wird sich aber wohl durch Flüsterpost oder aufkeimende Unruhe trotzdem schnell verbreiten, wer positiv getestet wurde. Die Lehrer, schildert Hans Jörg Wertenauer, hätten auch die Möglichkeit, die Schüler nach dem Testen aus dem Raum zu schicken und die Ergebnisse allein auszuwerten. Doch der Arzt räumt auch ein, dass natürlich spätestens dann klar sei, welches Kind positiv getestet worden sei, wenn es anschließend nicht zum Unterricht erscheine.

Wie aussagekräftig sind die Tests, wenn die Schüler es nicht schaffen, sich das Wattestäbchen zwei Zentimeter weit in die Nase zu schieben?

Klar ist, je gründlicher der Selbsttest angewandt wird, umso mehr Sekret wird aufgenommen und umso aussagekräftiger ist das Ergebnis. „Die Kinder sollen es so gründlich wie möglich machen“, sagt Hans Jörg Wertenauer, „aber sie sollen sich dabei auch nicht jedes Mal schrecklich überwinden müssen und dann jede Woche Angst vor diesem Test haben. Damit wäre uns nicht gedient.“ Die Selbsttest seien ein „sehr, sehr wichtiges Instrument“ zum Eindämmen der Pandemie, auch wenn sie nicht immer optimale Ergebnisse liefern würden, meint Wertenauer. Durch die Tests erkenne man aber trotzdem einige infizierte Kinder, die man sonst nicht bemerken würde und könne andere dann genauer untersuchen. Der Kinderarzt Till Reckert hat noch ein wichtigen Tipp für die Anwendung: „Vorher einmal Elefantenkonzert machen, also einmal so richtig von hinten nach vorne in die Nase rotzen.“

Dürfen alle Kinder die Maske absetzen, wenn alle negativ sind?

Nein. Ein negativer Schnelltest ist keine Garantie dafür, dass ein Kind nicht doch infiziert ist. Das Tragen einer medizinischen Maske in der Klasse bleibt daher Pflicht.

„Wer positiv getestet wird, ist der Held des Morgens!“

Was passiert, wenn ein Kind positiv ist?

Die Schule informiert die Eltern und das Gesundheitsamt. Das Kind wird von einem Lehrer betreut, bis es die Eltern abholen. Mit Erlaubnis der Eltern kann es auch selbst heimgehen. Danach muss es einen PCR-Nachtest ablegen und sich bis zum Ergebnis in häusliche Isolation begeben.

Wie beruhigt man Kinder, die positiv sind?

„Ein positives Ergebnis ist kein Weltuntergang und vor allem keine Schande“, sagt Hans Jörg Wertenauer. Bevor es losgehe, müssten die Lehrer klarmachen, dass positiv Getestete keine Aussätzigen seien. Jeder könne sich infizieren. Auch der Kinderarzt Till Reckert rät, schon vor dem Testen festzulegen: „Wer positiv getestet wird, ist der Held des Morgens. Er hat dafür gesorgt hat, dass niemand unbeabsichtigt angesteckt wird und die Schule offenbleiben kann!“

Wie lange dauert die Testung einer Klasse?

Ab Klasse sieben aufwärts ist das Testen nach etwa 20 Minuten abgeschlossen, schildert Wertenauer. Bei einigen Grundschülern könne für das Testen aber anfangs auch eine Unterrichtsstunde benötigt werden.

Was passiert mit Schülern, die sich nicht testen lassen oder in häusliche Quarantäne müssen?

Wer sich nicht testen lässt, muss am Fernunterricht teilnehmen. Die Schulpflicht ist nicht ausgesetzt, stellt das Kultusministerium fest. Da zunächst in allen Klassenstufen nur Wechselunterricht angeboten wird, gibt es auch für die Gruppen, die nicht in der Schule sind, immer ein schulisches Angebot.