Grüne und CDU im Landtag legen Regeln fest, um die Empfänger der Corona Soforthilfe zu entlasten. Doch nur ein Teil der Kleinbetriebe und Selbstständigen darf das Geld auch behalten.
Nach heftigem Ringen in den vergangenen Tagen und Wochen haben sich die Landtagsfraktionen von Grünen und CDU auf ein Gesetz verständigt, mit dem – wie es heißt – „rechtswidrige Rückforderungen oder Rückzahlungen bei der Soforthilfe Corona korrigiert werden“. Die Rückabwicklungen sollen „zügig, transparent und verlässlich stattfinden“, versprechen sie.
Nicht nur Kläger erhalten das Geld
Dabei soll es um Hilfsleistungen gehen, die auf der Grundlage der bis zum 7. April 2020 geltenden Richtlinie vom 22. März 2020 beantragt wurden – am 8. April 2020 trat eine Verwaltungsvorschrift mit verschärften Bedingungen in Kraft. Soforthilfe-Anträge, die von diesem Tag an gestellt wurden, sind vom Rückzahlungs-Befreiungsgesetz nicht begünstigt. Der Ausgleich werde kulanzweise und nur auf Antrag gewährt, heißt es. Der Antrag könne innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Antragseröffnung über ein digitales Antragsportal gestellt werden, wobei für die Einrichtung der Online-Plattform im Grunde nur die L-Bank infrage kommt.
Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger die Hilfen nach der Landesrichtlinie beantragt hatte, erhält bereits zurückgezahlte Beträge rückerstattet. Das Gesetz ermöglicht den Regierungsfraktionen zufolge „eine rechtssichere und unbürokratische Rückabwicklung unrechtmäßiger Rückforderungen“.
„Wer ehrlich ist, darf keinen Nachteil haben“
Die Grünen „haben frühzeitig deutlich gemacht, dass die Rückforderungspraxis in vielen Fällen weder gerecht noch rechtlich überzeugend war“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz. Das Vertrauen insbesondere kleiner Unternehmen, Soloselbstständiger und Freiberufler dürfe nicht enttäuscht werden. Demnach können auch diejenigen letztlich die Hilfsleistung behalten, die nicht gegen die entsprechenden Bescheide der L-Bank geklagt, sondern pünktlich zurückgezahlt haben. „Wer ehrlich ist, darf keinen Nachteil haben“, so Schwarz. „Es kann nicht sein, dass nur diejenigen entlastet werden, die geklagt haben, während andere, die dem Staat vertraut und längst gezahlt haben, schlechter gestellt sind. Auch CDU-Fraktionschef Manuel Hagel betont: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“ Wer auf die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen vertraut habe, solle am Ende nicht schlechter stehen, als wenn er die Rückzahlung verweigert hätte. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker, Handel, Gastronomie und viele Familienbetriebe gehe es um dringend benötigte Liquidität.
Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatte – auch unter dem Druck der eigenen Fraktion – im Januar angekündigt, sämtliche Rückforderungen in den Fällen zurückzunehmen, die vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs am 9. Oktober 2025 erfasst sind. Ein vom Wirtschaftsministerium bestelltes Gutachten hat der Regierung nach Lesart des Finanzministeriums jedoch haushaltsrechtlich die Hände gebunden – die Fraktionen hätten dafür mehr Ermessensspielraum. Somit geht nun von den Abgeordneten die Gesetzesinitiative aus. Das Wirtschaftsministerium rechnet dem Vernehmen nach mit maximal 800 Millionen Euro, die zur Rückabwicklung aufgewendet werden müssen; den entsprechenden Puffer muss die nächste Regierung in ihrem ersten Haushalt einbauen.
Erste Lesung am Donnerstag im Landtag
Das Fraktionsgesetz, eingebracht am Mittwoch im Landtag, wird am Donnerstag in erster Lesung im Parlament beraten. Nach einer Beratung im Wirtschaftsausschuss soll der Entwurf in der letzten Februarwoche durch den Landtag verabschiedet werden.
Den eigenen Regierungsfraktionen sei es „zu bunt geworden“, kommentiert Erik Schweickert, Mittelstandssprecher der FDP, die Wendung. Es sei daher „gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzesentwurf vorliegt“. Trotzdem müssten rund 62 000 Unternehmer bis nach der Wahl auf die Rückzahlung ihrer Soforthilfe warten.
Es gibt noch Klärungsbedarf
Ähnlich äußert sich Handwerk BW-Präsident Rainer Reichhold: „Schlussendlich nimmt das Parlament das Heft in die Hand und hält Wort, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sein dürfen.“ Dringend müsse geklärt werden, worauf die Betriebe achten müssen – auch weil das Gesetz jene Fälle nicht erfasst, in denen noch keine bestandskräftigen Rückzahlungsbescheide der L-Bank vorliegen und Betriebe noch Rechtsmittel wie einen Widerspruch hätten.