Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut wird von der Opposition bei der Corona-Soforthilfe weiterhin unter Druck gesetzt. Foto: dpa/Tom Weller

Das Land ist bei der Corona-Soforthilfe nach wie vor in der Pflicht. Eine mögliche Rückzahlung darf die Kleinunternehmen und Soloselbstständigen nicht erneut in existenzielle Nöte bringen, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Diese Sätze des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers aus dem März 2020 erscheinen Betroffenen noch immer wie Hohn: „Wir geben einen Zuschuss. Es muss also nichts zurückgezahlt werden“, sagte Olaf Scholz bei der Ankündigung der Soforthilfen für kleine Firmen und Soloselbstständige. Nun dämmert Zigtausenden Hilfeempfängern, dass sie doch Geld zurückzahlen müssen. Da hat ihnen Scholz offenkundig zu viel versprochen.