Aktuell ist in allen Einrichtungen die Anzahl der Besucher beschränkt. Die Schnelltests sollen die gefährdeten Senioren besser vor dem Coronavirus schützen. Foto: dpa/Brigitte Hess

Bislang waren Schnelltests vor dem Besuch in Pflegeheimen freiwillig. Von nun an ist der Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses verbindlich.

Fellbach - Von diesem Mittwoch an tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft, nach der das Personal in Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche mit Antigen-Schnelltests getestet wird. Auch für die Besucher in Pflegeheimen ändert sich etwas: Konnten sie sich bislang freiwillig mit Schnelltests testen lassen, ist nun der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests in Regionen mit einer erhöhten Inzidenz für alle Besucher verbindlich.