Während der Corona-Pandemie hatten Partytouristen auf Mallorca für Empörung gesorgt. Foto: imago images/Chris Emil Janßen

Nachdem für den Großteil Spaniens wegen hoher Infektionszahlen eine Reisewarnung gilt, müssen Reisende nun ihre Flüge prüfen. Verbraucherschützer geben Tipps und Hinweise.

Stuttgart - Verbraucherschützer raten Menschen, die ungeachtet der am Freitag von der Bundesregierung verhängten Reisewarnung individuell nach Spanien reisen wollen, zur sorgfältigen Prüfung der von ihnen gebuchten Flüge. Zwar stehe es jedem zumindest von deutscher Seite aus frei, überall hinzureisen, es könne jedoch sein, dass Airlines geplante Flugverbindungen nicht mehr anbieten, warnte am Samstag Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen.

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Dieses Risiko besteht auch für Reisende, die sich derzeit bereits in Spanien befinden. Während bei Pauschalreisenden der Veranstalter für die Organisation der Rückreise verantwortlich ist, steht es Individualreisenden grundsätzlich frei, ob sie ihren Urlaub wie geplant fortsetzen oder sich um eine frühere Rückreise bemühen möchten. Auch sie sollten allerdings prüfen, ob ihr gebuchter Rückflug überhaupt noch wie geplant angeboten wird.

Auch Pauschalreisende müssen aufpassen

Fallen gibt es jedoch auch für Pauschalreisende. Zwar muss hier normalerweise der Reiseveranstalter für etwaige Mehrkosten für von ihm angebotene oder organisierte vorzeitige Rückflüge aufkommen. Nehmen Reisende dieses Angebot allerdings nicht wahr, „müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen“, erklärte Oelmann.

Pauschalreisende, die ihre Spanien-Reise noch vor sich haben, können unter Berufung auf die Reisewarnung kostenfrei von der Buchung zurücktreten - sofern diese nicht ohnehin vom Veranstalter abgesagt wird. Auch im zweiten Fall müssen bereits geleistete Zahlungen erstattet werden. Reisende „müssen weder eine Umbuchung der Reise noch einen Gutschein akzeptieren“, betonte Oelmann.

Bei einer Reisewarnung geht die Reise auf eigenes Risiko

Das Rücktrittsrecht gilt jedoch nicht, wenn die Buchung erst nach Vorliegen der Reisewarnung neu vorgenommen wird. In diesem Fall erfolgt die Reise grundsätzlich auf eigenes Risiko. Es besteht dann auch kein Erstattungsanspruch, wenn jemand später doch noch auf die Reise verzichten möchte oder Probleme mit der Rückreise auftreten.

Die Reisewarnung war am Freitagabend vom Auswärtigen Amt wegen hoher Infektionszahlen für ganz Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln ausgesprochen worden. Sie gilt also auch für Mallorca und die übrigen Balearen-Inseln.

Rückkehrer müssen sich auf das Virus testen lassen

Aufgrund der ebenfalls erfolgten Einstufung als Risikogebiet gilt für alle Spanien-Reisenden ab sofort die Pflicht, sich nach der Rückkehr kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen und sich bis zur Vorlage eines negativen Ergebnisses in Quarantäne zu begeben, längstens jedoch für 14 Tage. Alternativ kann auch ein aktuelles Negativ-Zertifikat bei der Einreise vorgelegt werden. Den Test im Ausland müssen die Urlauber aber in der Regel selbst bezahlen.

Mehrere große Reisekonzerne, darunter TUI und DER, haben nach Bekanntgabe der Reisewarnung und der Risiko-Einstufung bereits vorerst alle weiteren Pauschalreisen zu den Balearen sowie auf das spanische Festland abgesagt. TUI forderte alle Kunden, die bereits unterwegs sind, auf, innerhalb von sieben Tagen zurückzureisen. DER sagte zunächst Spanien-Reisen bis zum 21. August ab und will am Dienstag über weitere Schritte entscheiden.