Stuttgart rutscht zurück in die Inzidenzstufe zwei. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Stuttgart rutscht in die Inzidenzstufe zwei und muss die Corona-Regeln verschärfen. Was jetzt genau gilt.

Stuttgart - Von Mittwoch an muss die Landeshauptstadt die Zügel in der Coronakrise straffer ziehen. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von zehn überschritten hat, rutscht die Stadt in die Inzidenzstufe zwei (10 bis 35) zurück

Was das konkret bedeutet:

Private Treffen: Sind nur noch mit bis zu 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genese werden aber laut der Corona-Verordnung des Landes nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten trotzdem als ein Haushalt.

Darüber hinaus gilt die spezielle „Kindergeburtstagregel“: Bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dürfen hinzukommen.

Private Veranstaltungen: Im Freien dürfen für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern maximal 200 Leute zusammenkommen. In geschlossenen Räumen sind es genauso viele – allerdings gelten dann die 3G: Vollständig geimpft, genesen oder getestet. Ein Schnell- oder Selbsttest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Hygienekonzept und der Vermerk der Daten der Gäste ist erforderlich.

Gastronomie: Restaurants und Lokale dürfen ohne Einschränkungen bei der Besucherzahl öffnen. Allerdings gilt im Inneren ein Rauchverbot. Ein Hygienekonzept und der Vermerk der Daten der Gäste ist erforderlich.

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Diskotheken: Discos müssen bei der Inzidenzstufe zwei geschlossen bleiben.

Öffentliche Veranstaltungen und Sportwettbewerbe: Theater, Konzerte, Flohmärkte oder Sportwettkämpfe dürfen im Freien mit maximal 750 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen mit maximal 250 Menschen.

Freizeiteinrichtungen: In Schwimmbädern, Freizeitparks oder Hochseilgärten gelten in der Inzidenzstufe zwei keine Einschränkungen.

Sport: Sport im Freien und in geschlossenen Räumen kann ohne Einschränkungen betrieben werden – das gilt auch für den Paartanz.

Einzelhandel: In der Inzidenzstufe zwei gelten keine Einschränkungen.

Körpernahe Dienstleistungen: Wenn die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, gelten die 3G: Vollständig geimpft, genesen oder getestet.

Hotels und Pensionen: In der Inzidenzstufe zwei gelten keine besonderen Einschränkungen. Die Daten der Gäste werden erfasst, der Betrieb muss ein Hygienekonzept haben.

Die generelle Maskenpflicht bleibt bestehen.