Die Regeln für Kinder und Jugendliche zur Mitfahrt in Bus und Bahnen werden in den Weihnachtsferien verschärft. Foto: Franziska Kraufmann

Bisher konnten Schülerinnen und Schüler mit ihrem Schülerausweis den Getesteten-Status nachweisen. In den Ferien gilt das nicht mehr. Sie benötigen nun in öffentlichen Verkehrmitteln einen Corona-Test.

Stuttgart - Schülerinnen und Schüler, die in den Weihnachtsferien im Land mit Bus und Bahn unterwegs sein wollen, müssen – so sie nicht geimpft oder genesen sind – einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorlegen. Bislang galt der Schülerausweis als Test-Nachweis, da Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren in der Schule regelmäßig getestet werden.

Testpflicht gilt bis 9. Januar

„Schülerinnen und Schüler sind nur noch außerhalb der Schulferienzeit von der 3-G-Regel ausgenommen“, sagt Ulrike Weißinger. Die Sprecherin des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) verweist auf eine Aktualisierung des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Während der Schulferien würden Schüler nun der 3-G-Pflicht im ÖPNV unterliegen, so Weißinger. In Baden-Württemberg gehen die Kinder und Jugendlichen vom 23. Dezember bis zum 9. Januar nicht in die Schule.

Auch bei Bahnreisen gilt für Kinder ab 6 Jahren in den Ferien 3G

Im IfSG heißt es neu, dass Verkehrsmittel des Luftverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs nur dann von Passagieren genutzt werden dürfen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen sind, „ausgenommen es handelt sich um Schüler außerhalb der Schulferienzeit“.

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