Till Reckert impft in seiner Reutlinger Praxis viele Jugendliche. Foto: Lichtgut/Achim /Zweygarth

Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige dürfen auch in der höchsten Alarmstufe weiterhin allein mit dem Schülerausweis überall hin. Der Sprecher der Kinder- und Jugendärzte im Land erklärt, warum das so bleiben muss.

Stuttgart - Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, sind auch in der neuen verschärften Corona-Verordnung noch einmal von jeglichen 2-G- und 2-G-Plus Regeln ausgenommen – vorausgesetzt sie wollen nicht in einen Club oder in eine Diskothek. Doch wie lange sie nur mit ihrem Schülerausweis noch überall im Südwesten Zutritt haben werden, ist offen. Die Landesregierung hat eine Abschaffung dieser Ausnahmeregelung längst ins Auge gefasst. Laut Gesundheitsminister Manfred Lucha will man den 12- bis 17-Jährigen nun aber doch noch etwas länger Zeit lassen, an die Impfung zu kommen. Ob die Schülerausweisregelung auch noch während der Weihnachtsferien Bestand haben kann, wird in den zuständigen Ministerien geprüft. Till Reckert, der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Baden-Württemberg, erklärt, warum ihn die Überlegungen der Landesregierung zu diesem Thema ärgern.