Mit der Alarmstufe gelten in Baden-Württemberg nun vor allem für Ungeimpfte weitere Einschränkungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Was derzeit in Sonnenstudios gilt, erfahren Sie hier.
Seit Mitte September werden in Baden-Württemberg alle Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie durch das dreistufige Warnsystem geregelt. Die Stufen unterteilen sich dabei in Basisstufe (erste Stufe), Warnstufe (zweite Stufe) und Alarmstufe (dritte Stufe). Mit der nun gültigen Alarmstufe haben sich die Maßnahmen seit einigen Tagen erneut verschärft. Da während der Corona-Pandemie vor allem kleinere Betriebe wie zum Beispiel Sonnenstudios nicht immer direkt in den sich regelmäßig ändernden Maßnahmen-Übersichten erwähnt werden, ist auch nicht immer eindeutig klar, welche Regelungen in solchen Geschäftszweigen gelten.
2G-Regel gilt auch für Sonnenstudios
Auf Anfrage beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration teilte man uns mit, dass Sonnenstudios unter § 14 Abs. 1 der Corona-Verordnung fallen (Freizeit- und sonstige Einrichtungen) und somit der Zutritt in der Alarmstufe nur mit einem gültigen 2G-Nachweis (geimpft und genesen) erfolgen darf.
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