Wie im vergangenen Sommer soll auf dem Wasen demonstriert werden. Foto: Andreas Rosar (Archiv)

Es soll ruhig werden an den Tagen vor Ostern, so will es die Bundesregierung zur Eindämmung der Coronapandemie. Doch die sogenannten Querdenker planen eine Großdemo am Samstag vor dem Fest.

Stuttgart - Eine große Demo soll es werden, schließlich besteht die Bewegung der sogenannten Querdenker seit ziemlich genau einem Jahr. Kurz nach Beginn des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr hatte der Initiator Michael Ballweg angefangen, gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu protestieren. Als bundesweite Großdemo ist der Protest am 3. April angekündigt, mit Demozug ab 12 Uhr und Abschlusskundgebung um 16 Uhr auf dem Cannstatter Wasen.

Die Rechtsgrundlagen sind noch nicht ganz geklärt

Die Stadt bestätigt, dass dem Ordnungsamt eine Anmeldung der Versammlung vorliege. Wie man damit umgehe, werde noch geprüft. Eine größere Runde, an der auch die Polizei beteiligt sein wird, wird das Thema besprechen – so habe man es auch bei den Großkundgebungen im vergangenen Jahr gehandhabt.

Die Entscheidung hänge auch davon ab, wie genau die Rechtslage nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde am Mittwoch aussehen werde, ob nach der gekippten Osterruhe weiterhin Ansammlungen von vielen Menschen im öffentlichen Raum untersagt sind etwa. Es sei noch offen, welche Vorgaben für Versammlungen formuliert werden.

Die Stadt blickt auch auf andere Veranstaltungen

In die Beurteilung der Kundgebung werde auch einfließen, was dieser Tage bei ähnlichen Veranstaltungen geschehen ist, sagt der Pressesprecher Sven Matis. Da dürfte der Blick der Entscheidenden im Rathaus mit Sicherheit auf die Ereignisse in Kassel gerichtet sein, wo am vergangenen Wochenende eine Großdemo zu ähnlichen Themen stattfand. Dort war es zu Konflikten mit Gegendemonstranten und der Polizei gekommen sowie zu zahlreichen Verstößen gegen die Auflagen.

Versammlungen können in extremen Fällen untersagt werden, wenn Gefahren für die Sicherheit nicht auszuschließen sind. Die Versammlungsbehörde kann Auflagen machen. Das waren in den zurückliegenden Fällen etwa die Maskenpflicht für Teilnehmende sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes und eine festgelegte Anzahl von Ordnern, die sich um die Einhaltung der Auflagen kümmern sollten.