Die Maskenpflicht wird ebenfalls im Infektionsschutzgesetz erwähnt. Foto: dpa/Oliver Auster

Das Infektionsschutzgesetz muss konkret sein – und gleichzeitig Möglichkeiten offen halten. Ein Spagat, der mit der neuesten Novellierung nur teilweise gelingt. Was wurde konkret verändert?

Stuttgart - Noch vor einem Jahr war das Infektionsschutzgesetz (IfSG) höchstens ein paar Spezialisten in den Gesundheitsämtern ein Begriff. Inzwischen ist es zu einer der wirkmächtigsten Rechtsnormen in Deutschland geworden. Das Gesetz ist nicht für die Corona-Pandemie geschaffen worden, aber es ist zentraler Bestandteil für die Maßnahmen, mit denen der Pandemie entgegengetreten werden soll. Manch eine Regel hat sich als unzulänglich erwiesen, nun wird das Gesetz zum wiederholten Mal geändert.