Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist bundesweit untersagt. Ob sie aber gezündet werden dürfen, regeln die einzelnen Länder und Kommunen selbst. (Symbolbild) Foto: dpa/Christophe Gateau

In Deutschland darf auch in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Verordnung, mit der der Böllerverkauf untersagt wird.

Berlin - In Deutschland darf auch in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Verordnung, mit der der üblicherweise in den letzten Dezember-Tagen erlaubte Verkauf von Silvesterböllern wie im Vorjahr untersagt wird. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Fällen.

Um Krankenhauskapazitäten zu schonen, sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden werden. Die Verordnung regelt nur das Verkaufsverbot, das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist davon nicht erfasst. Ein solches regeln aber Länder und Kommunen in Eigenregie für bestimmte Gebiete - etwa den Alexanderplatz in Berlin.