Welche Regeln gelten derzeit wo? Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Bundesländer fahren in der Corona-Pandemie mittlerweile alle ihre eigenen Strategien. Wir geben einen Überblick, wo zurzeit welche Regeln gelten.

Berlin - Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern bei ausgewählten Lebensbereichen.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Restaurants und Bars

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.

BAYERN: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.

BERLIN: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet.

BRANDENBURG: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.

BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

HESSEN: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, Bars könnten zum 8. Juni geöffnet werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.

SAARLAND: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.

SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars können öffnen.

THÜRINGEN: Restaurants und Bars können öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels - allerdings noch ohne die Wellnessbereiche.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ausgenommen bleiben die Wellnessbereiche.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden, zum 8. Juni könnte die Quote auf 80 Prozent gehoben werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Freibäder und Freizeitparks

BADEN-WÜRTTEMBERG: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.

BAYERN: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.

BERLIN: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.

BREMEN: Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

HAMBURG: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Frei- und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.

NIEDERSACHSEN: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

RHEINLAND-PFALZ: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni.

SAARLAND: Freibäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Wann Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar.

SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks können vom 8. Juni an wieder öffnen.

THÜRINGEN: Freibäder können öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: In privaten Räumen dürfen bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern dürfen es sogar mehr Menschen sein. In der Öffentlichkeit darf man sich bis zum 15. Juni nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts aufhalten.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

BRANDENBURG: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Voraussichtlich vom 5. Juni an dürfen sich bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder an öffentlichen Orten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen - auch in Gaststätten.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Vom 8. Juni an sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Bisher dürfen sich im privaten und im öffentlichen Raum nur mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios und Sporthallen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren.

BAYERN: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.

BERLIN: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

BRANDENBURG: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

BREMEN: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

HAMBURG: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

HESSEN: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

NIEDERSACHSEN: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.

RHEINLAND-PFALZ: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.

SAARLAND: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

SACHSEN: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

SACHSEN-ANHALT: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

THÜRINGEN: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

Demonstrationen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen. Zum 8. Juni könnten Demos unter freiem Himmel auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

BAYERN: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.

BRANDENBURG: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

BREMEN: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Alle Vorschulkinder können wieder in Kitas kommen.

HAMBURG: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben.

NIEDERSACHSEN: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.

SAARLAND: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder täglich im Klassenverband unterrichtet werden. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.

THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen.