In diesem Beitrag zeigen wir, welche Coronaregeln in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg gelten. Foto: dpa/Sina Schuldt

Welche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bestehen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz der Kreise ab. Momentan ist für den Südwesten vor allem die neue Niedrig-Inzidenzstufe relevant. Wir zeigen, was aktuell wo gilt.

Stuttgart - Welche Corona-Regeln gelten in Ihrem Kreis? Dafür ist grundsätzlich die Zahl der bestätigten Neuinfektionen je 100 000 Einwohner im Wochenmittel (Sieben-Tage-Inzidenz) maßgeblich. Besonders relevant ist für viele Kreise momentan die 10er-Marke. Wo sie mindestens fünf Tagen unterschritten wird, darf weiter geöffnet werden.

Seit dem 28. Juni gelten aktualisierte Regeln im Land – mit insgesamt vier Öffnungsstufen. Jeweils weiter gelockert wird in Kreisen mit einer Inzidenz unter 50, 35 und 10. Bei stabiler 10er-Inzidenz sind Veranstaltungen mit bis zu 1500 Teilnehmern und private Treffen mit bis zu 25 Personen möglich. Wo die Inzidenz unter 35 liegt, darf man im Freien grundsätzlich auch ohne 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) zusammenkommen. In Innenräumen gilt die 3G-Regel nur eingeschränkt.

Liegt die Inzidenz fünf Tage in Folge unter den Werten 10, 35 oder 50, werden die Regeln gelockert. Liegt sie fünf Tage darüber, werden die Regeln verschärft. Details fasst die Landesregierung in dieser Übersicht zusammen. Wir zeigen anhand der aktuellen Infektionslage in der Tabelle, welche Kreise für welche Regeln in Frage kommen. Verkündet werden sie vom örtlichen Landratsamt. Im Zweifel sollten sie auf dessen jeweiliger Website abgerufen werden.

Was derzeit wo gilt

Sie können sich durch die Tabelle zum gewünschten Kreis durchklicken oder mit der Suchfunktion direkt Ihren Kreis eingeben. Datenstand: 16. Juli, 9 Uhr.

Die Daten der aktuellen Infektionslage berichten wir regelmäßig aktualisiert an dieser Stelle.